Entscheidungen zu § 36 Abs. 1 GmbHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1999/1/28 6Ob290/98k, 1Ob165/03a, 6Ob130/05v, 6Ob139/06v, 1Ob32/10b, 6Ob100/12t, 6Ob65/15z, 6

Norm: GmbHG §36 Abs1GmbHG §41VerG 2002 §7
Rechtssatz: Der weite Wortlaut des § 41 GmbHG spricht für die Ansicht, dass sowohl Einberufungsmängel und Ankündigungsmängel als auch Inhaltsmängel den Gesellschafterbeschluss nur anfechtbar, nicht aber von Anfang an unwirksam und damit nicht sanierbar machen. Entscheidungstexte 6 Ob 290/98k Entscheidungstext OGH 28.01.1999 6 Ob 290/98k Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1999

RS OGH 1982/12/1 3Ob604/82

Norm: GmbHG §21 Abs1GmbHG §36 Abs1
Rechtssatz: Bei Gefahr im Verzug kann auch nur einer von mehreren Geschäftsführern handeln; dies gilt ganz besonders, wenn es um die Enthebung eines von zwei kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführern geht. Hier steht im Zweifel auch dem sonst nur kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführer das Einberufungsrecht zu. Entscheidungstexte 3 Ob 604/82 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.12.1982

Entscheidungen 1-2 von 2