RS OGH 1982/12/1 3Ob604/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1982
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Norm

GmbHG §21 Abs1
GmbHG §36 Abs1

Rechtssatz

Bei Gefahr im Verzug kann auch nur einer von mehreren Geschäftsführern handeln; dies gilt ganz besonders, wenn es um die Enthebung eines von zwei kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführern geht. Hier steht im Zweifel auch dem sonst nur kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführer das Einberufungsrecht zu.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 604/82
    Entscheidungstext OGH 01.12.1982 3 Ob 604/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0060045

Dokumentnummer

JJR_19821201_OGH0002_0030OB00604_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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