Norm: GmbHG §61GmbHG §24 Abs1
Rechtssatz: Hat sich ein Gesellschafter - wenn auch nur als Minderheitsgesellschafter - in zwischen der GmbH und Dritte bestehende laufende Geschäftsbeziehungen hineingedrängt, indem er diese Geschäftsbeziehungen (für Folgegeschäfte) auf sich selbst oder eine unter seinem beherrschenden Einfluß stehende Konkurrenzgesellschaft überleitet, und damit besondere Handlungsmöglichkeiten ausgenützt, die ihm, wenngleich ni... mehr lesen...
Norm: GmbHG §24 Abs1
Rechtssatz: Nach § 24 Abs 1 GmbHG sind Aktivitäten der Geschäftsführer im gleichen Geschäftszweig verboten, worunter nicht nur der im Gesellschaftsvertrag umschriebene Unternehmensgegenstand, sondern auch die tatsächlichen Betätigungsfelder der Gesellschaft, das heißt, deren faktisch ausgeübte Tätigkeit, zu verstehen sind. Entscheidungstexte 4 Ob 52/95 Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Generalversammlung der Gesellschafter der beklagten Partei am 16.2.1981 wurde der Erstkläger als Geschäftsführer wegen laufenden Verstoßes gegen das Konkurrenzverbot abberufen, wogegen die beiden Kläger Widerspruch zu Protokoll gaben. Mit der am 26.2.1981 eingebrachten Klage begehrten die Kläger u.a. die Nichtigerklärung dieses Beschlusses. Sie machten geltend, daß der Erstkläger gemäß der Bestimmung des Gesellschaftsvertrages nur beim Vorliegen mehrerer ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §16 Abs3GmbHG §24 Abs1
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot nach § 24 Abs 1 erster Fall GmbHG stellt einen wichtigen Grund im Sinne des § 16 Abs 3 GmbHG zur Abberufung eines Geschäftsführers dar. Entscheidungstexte 3 Ob 555/85 Entscheidungstext OGH 02.10.1985 3 Ob 555/85 Veröff: RdW 1986,42 = GesRZ 1987,101 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §24 Abs1GmbHG §24 Abs4
Rechtssatz: Besonders bei der Geltendmachung einer Konkurrenztätigkeit in einem anderen Spezialitätenrestaurant muß vernünftigerweise das positive Wissen über die Kenntnis von einzelnen Teilfakten hinausgehen, weil nicht schon jede Anwesenheit oder Tätigkeit in einem fremden Konkurrenzlokal einen wirklichen Verstoß gegen das Konkurrenzverbot darstellt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...