Entscheidungen zu § 18 Abs. 5 GmbHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2009/2/11 7Ob256/08k

Begründung: Zwischen den Parteien bestand eine Gewerbe-Standard-Versicherung unter anderem hinsichtlich des Fitnessstudios des Klägers in I*****. Gedeckt waren auch Leitungswasserschäden. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB). Art 7 lautet: „Obliegenheit des Versicherungsnehmers im Schadenfall 1. Der Versicherungsnehmer hat im Falle eines Schadens folgende Obliegenheiten: a) Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderun... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.02.2009

TE OGH 2002/3/12 5Ob16/02t

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Entscheidung | OGH | 12.03.2002

RS OGH 1999/10/12 5Ob213/99f, 5Ob16/02t

Norm: GmbHG §18 Abs5GmbHG §18 Abs6
Rechtssatz: Die mit dem EU-GesRÄG neu geschaffenen Vorschriften des § 18 Abs 5 und 6 GmbHG, wonach selbst die Gültigkeit eines vom Alleingesellschafter mit der von ihm vertretenen Gesellschaft abgeschlossenen außergewöhnlichen Insichgeschäfts nicht anzuzweifeln ist, wenn hierüber unverzüglich eine Urkunde errichtet wurde, gelten nicht für den Fall einer Doppelvertretung. Der Gesetzeswortlaut erfaßt nur die vom... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1999

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