Norm
ZPO §292Rechtssatz
Wird die schenkungsweise Abtretung einer Forderung an die Gesellschaft in einem gerichtlichen Protokoll als öffentliche Urkunde dokumentiert, so ist durch diese prozessuale Dokumentation der Zweck des § 18 Abs 5 GmbHG ausreichend erfüllt.Wird die schenkungsweise Abtretung einer Forderung an die Gesellschaft in einem gerichtlichen Protokoll als öffentliche Urkunde dokumentiert, so ist durch diese prozessuale Dokumentation der Zweck des Paragraph 18, Absatz 5, GmbHG ausreichend erfüllt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124489Zuletzt aktualisiert am
14.04.2009