Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eduard C*****, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gahleithner & Partner OEG in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Michaela T*****, vertreten durch Dr. Rose-Marie Rath, Rechtsanwältin in Wien, wegen 36.340 EUR sA, über die auße... mehr lesen...
Begründung: Im beim Erstgericht geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die B***** GmbH & Co KG eingetragen. Persönlich haftende, jeweils kollektiv vertretungsbefugte Gesellschafter waren ursprünglich die Dr. H***** GmbH und Arif M*****. Zuletzt waren die Dr. H***** GmbH und Siegfried H***** unbeschränkt haftende Gesellschafter und jeweils kollektiv zeichnungsberechtigt. Einzelvertretungsbefugter Gesellschafter der Dr. H***** GmbH ist seit 31. 5. 2007 Rudolf N*****. Seit 28. 8. 2... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Organstellung des GmbHG Geschäftsführers endet ex lege mit dem Verlust seiner Handlungsfähigkeit. Der für den Geschäftsführer bestellte Sachwalter ist daher nicht ohne weiteres zur Vertretung der GmbH im Prozess befugt. Entscheidungstexte 4 R 99/04i Entscheidungstext OLG Wien 26.05.2004 4 R 99/04i mehr lesen...
Norm: GmbHG §16 Abs1GmbHG §18
Rechtssatz: Das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers wird mit seiner Abberufung nicht automatisch in ein "gewöhnliches Anstellungsverhältnis" umgewandelt. Hiefür wäre vielmehr eine zumindest konkludente Vereinbarung zwischen den Parteien erforderlich, wonach das bisherige Anstellungsverhältnis als Geschäftsführer als gewöhnliches Dienstverhältnis fortgesetzt wird. Die bloße Weiterbeschäftigung nach Beendigung... mehr lesen...
Norm: GmbHG §16 Abs1GmbHG §18
Rechtssatz: Selbst dann, wenn der Abberufung des Geschäftsführers und seiner Entlassung aus dem Anstellungsverhältnis dieselben Vorgänge zugrunde liegen beziehungsweise sie in einem unmittelbaren sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang stehen, ist für die Abwicklung des Geschäftsführerdienstvertrags des nicht mehr amtierenden GmbH-Geschäftsführers ein verbliebener oder ein neu bestellter Geschäftsführer zuständig. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009GmbHG §18HGB §49
Rechtssatz: Die Zustimmung eines vom Alleingeschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aber nicht deren einzigen Gesellschafter) bestellten Prokuristen zu einem von ihm namens der Gesellschaft mit ihm selbst abgeschlossenen ungültigen Geschäftes ist wirkungslos. Entscheidungstexte 3 Ob 2106/96v Entscheidungstext OGH 23.02.1998 3 Ob 21... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ZPO §182ZPO §272 EGmbHG §18
Rechtssatz: In-Sich-Geschäfte sind nicht grundsätzlich unzulässig. Der bloße - durch den Sachverhalt gedeckte - Einwand des Beklagten, es läge ein Fall des Selbstkontrahierens vor, macht - da ein Regel-Ausnahmeverhältnis nicht vorliegt - ein auf Selbstkontrahieren gestütztes Begehren nicht unschlüssig. In einem solchen Fall hat vielmehr das Erstgericht im Rahmen seiner Anleitungspflicht auf ergänzende... mehr lesen...