RS OGH 1997/6/18 3Ob2325/96z

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Veröffentlicht am 18.06.1997
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Rechtssatz

In-Sich-Geschäfte sind nicht grundsätzlich unzulässig. Der bloße - durch den Sachverhalt gedeckte - Einwand des Beklagten, es läge ein Fall des Selbstkontrahierens vor, macht - da ein Regel-Ausnahmeverhältnis nicht vorliegt - ein auf Selbstkontrahieren gestütztes Begehren nicht unschlüssig. In einem solchen Fall hat vielmehr das Erstgericht im Rahmen seiner Anleitungspflicht auf ergänzendes Vorbringen zu dringen.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 2325/96z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108250

Dokumentnummer

JJR_19970618_OGH0002_0030OB02325_96Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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