Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin war seit 1. Juli 1994, die Zweitklägerin seit 2. Jänner 1995 bei der beklagten Partei als Verkäuferin beschäftigt. Gegen die Kündigung der Klägerinnen erhob der Betriebsrat Widerspruch. Auf deren Arbeitsverhältnisse war eine Betriebsvereinbarung anwendbar, die unter anderem folgende Bestimmung enthielt: "III. Sonstiges: 3. Bei einem ausdrücklichen Widerspruch des Betriebsrates gegen die beabsichtigte Kündigung wird die Kündigung nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte vertreibt Rechtsschutzversicherungen. Der Kläger ist bei ihr seit 1. 5. 1977 als Angestellter beschäftigt. Er war ursprünglich im Innendienst tätig, wobei er in den letzten Jahren vor seiner Versetzung als Assistent des Vorstandsdirektors der Beklagten arbeitete. Vom Vorstandsdirektor wurde er mit einzelnen Tätigkeiten im Außendienst (Verkauf) zusätzlich betraut und bezog dafür neben seinem Gehalt eine Erfolgsvergütung, die in den Gehaltszette... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist seit 1.Juni 1984 bei der beklagten Partei beschäftigt. Auf ihr Dienstverhältnis ist der Kollektivvertrag für Versicherungsangestellte im Innendienst (KVI) vom 1.Jänner 1983 anzuwenden, der unter anderem folgende Bestimmungen enthält: "§ 4 Art der Anstellung (1) Nach ihrer Anstellung im Dienste des Unternehmens werden unterschieden:....... a) Angestellte auf bestimmte Zeit b) Provisorische Angestellte c) Definitive Angestellte (2) Das ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 CIIo5 AktG §74 Abs2 AktG §95 Abs5 AktG §97 ArbVG §2 Abs2 ArbVG §105 ArbVG §106 KollV für Versicherungsangestellte im Innendienst §19 Abs2KollV für Versicherungsangestellte im Innendienst §33 Abs7KollV für Versicherungsangestellte im Innendienst §33 Abs9 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/19... mehr lesen...
Norm: AktG §75AktG §97
Rechtssatz: Die Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber Dritten obliegt nur in den im AktG erschöpfend aufgezählten Fällen dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist daher nicht in allen Fällen Dritten gegenüber vertretungsbefugt, in denen Interessen der Aktiengesellschaft gegenüber dem Vorstand als Organ oder einzelnen Organmitgliedern des Vorstandes, sei es gegenwärtigen oder bereits ausgeschiedenen, wahrzunehmen sind. ... mehr lesen...
Norm: AktG §75 Abs3AktG §97
Rechtssatz: Der Aufsichtsrat ist befugt, einem von ihm ausgesprochenen und dadurch zwar wirksam gewordenen, aber noch der gerichtlichen Unwirksamkeitsänderung ausgesetzten Widerruf einer Vorstandsbestellung dadurch endgültigen Bestand zu verleihen, daß er namens der Gesellschaft mit dem betroffenen Vorstandsmitglied einen Vergleich abschließt. Veröff: NJW 1958,419 Schlagworte *D* ... mehr lesen...
Norm: AktG §97
Rechtssatz: Es genügt, wenn ein Aufsichtsratsmitglied mit Vollmacht der übrigen handelt, um eine Vertretung der Aktiengesellschaft im Sinne des § 97 AktG herzustellen. Entscheidungstexte 4 Ob 17/57 Entscheidungstext OGH 15.10.1957 4 Ob 17/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0049346 ... mehr lesen...
Norm: AktG §97
Rechtssatz: Zur Vertretungsbefugnis des Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Entscheidungstexte 7 Ob 24/55 Entscheidungstext OGH 26.02.1955 7 Ob 24/55 Veröff: EvBl 1955/248 S 417 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0049349 Dokumentnummer JJR_19550226_OGH0002_0070OB00... mehr lesen...