Entscheidungen zu § 87 Abs. 1 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2002/12/18 3Ob7/02d

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Entscheidung | OGH | 18.12.2002

RS OGH 2002/12/18 3Ob7/02d

Norm: AktG §87 Abs1
Rechtssatz: Das Erreichen eines bestimmten Quorums bei einer Abstimmung ist nicht einem "Verlangen", wie es § 87 Abs 1 AktG ausdrücklich vorsieht, gleichzuhalten. Das Verlangen muss vielmehr außerhalb des Abstimmungsvorgangs in der HV erklärt werden (vgl in diesem Sinn die hM in Deutschland zur Frage des Verlangens der Einzelentlastung: Eckardt in Geßler/Hefermehl § 120 AktG Rz 26; Hüffler, AktG 5 § 120 Rz 9; ggt Mülbert in ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.2002

RS OGH 2002/12/18 3Ob7/02d

Norm: AktG §87 Abs1
Rechtssatz: Der qualifizierten Aktionärsminderheit von einem Drittel des bei der Hauptverhandlung vertretenen Grundkapitals steht nicht das Recht zu, den Antrag auf Einzelabstimmung über die vom Mehrheitsaktionär auf einer Liste nominierten Personen in einer bestimmten alphabetischen hier: in Reihenfolge zu stellen. Durch die Bestimmung des § 87 Abs 1 Satz 3 AktgG kann nämlich die jeweils letztgereihte Person von einem Minde... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.2002

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