Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Masseverwalter im Konkurs einer Rechtsanwalt GmbH mit zwei Geschäftsführern mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Der Bruder eines der beiden Geschäftsführer hatte im Mai 2003 eine Liegenschaft um 900.000 EUR gekauft. Aufgrund einer Pfandurkunde wurde auf dieser Liegenschaft eine Höchstbetragshypothek von 900.000 EUR einverleibt. Der Bruder des Geschäftsführers war nur als vorgemerkter Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Dies lag auc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eduard C*****, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gahleithner & Partner OEG in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Michaela T*****, vertreten durch Dr. Rose-Marie Rath, Rechtsanwältin in Wien, wegen 36.340 EUR sA, über die auße... mehr lesen...
Begründung: Im beim Erstgericht geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die B***** GmbH & Co KG eingetragen. Persönlich haftende, jeweils kollektiv vertretungsbefugte Gesellschafter waren ursprünglich die Dr. H***** GmbH und Arif M*****. Zuletzt waren die Dr. H***** GmbH und Siegfried H***** unbeschränkt haftende Gesellschafter und jeweils kollektiv zeichnungsberechtigt. Einzelvertretungsbefugter Gesellschafter der Dr. H***** GmbH ist seit 31. 5. 2007 Rudolf N*****. Seit 28. 8. 2... mehr lesen...
Norm: AktG §71KO §140VerPat §9
Rechtssatz: Der Zwangsausgleich juristischer Personen ist von deren Vertretungsorganen zu beantragen. Hiebei kommt es nur auf die konkrete satzungsgemäße Vertretungsbefugnis an; ob die Bestimmungen über die interne Beschlussfassung eingehalten worden sind, ist für die Gültigkeit und Zulässigkeit des Zwangsausgleichsantrages belanglos. Entscheidungstexte 8 Ob 3... mehr lesen...
Norm: AktG §71KO §140 Abs1
Rechtssatz: Der Beschluss des Vorstandes einer Aktiengesellschaft, einen Antrag auf Zwangsausgleich zu stellen, ist auch ohne Zustimmung der Hauptversammlung wirksam. Entscheidungstexte 8 Ob 327/99t Entscheidungstext OGH 25.05.2000 8 Ob 327/99t Veröff: SZ 73/88 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: AktG §71AktG §221 Abs1AktG §235 Abs3AktG §238
Rechtssatz: Im AktG ist ausdrücklich normiert, dass nur die im Gesetz ausdrücklich genannten Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel Verschmelzungsverträge, Verpachtung eines Unternehmens, Gewinngemeinschaften etc, ohne Zustimmung der Hauptversammlung unwirksam sind. Alle anderen Rechtsgeschäfte beziehungsweise Rechtshandlungen des Vorstands sind gemäß § 71 AktG wirksam, gleichgültig, ob die intern ... mehr lesen...
Norm: AktG §71GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Gesamtvertretung bedeutet, daß rechtsgeschäftliche Erklärungen der Gesellschaft grundsätzlich erst dann wirksam werden, wenn sich sämtliche oder die nach der Satzung erforderliche Zahl von Geschäftsführern an ihnen beteiligen. In der Bestellung einer Person zum Mitglied eines mehrgliedrigen Vertretungsorgans liegt zwar einerseits eine Vertrauensbekundung, andererseits aber eine gleichzeitige Beschränkung... mehr lesen...
Norm: AktG §71GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Soll die Gesamtvertretung in der Weise ausgeübt werden, dass die Gesamtgeschäftsführer dem Geschäftspartner gegenüber eine gemeinsame Erklärung abgeben, kommt es darauf an, dass sich ihre Erklärung als Gesamtakt aller Kollektivberechtigten darstellt. Wirksame Gesamtvertretungsakte sind rechtstechnisch in verschiedener Weise denkbar. In Betracht kommt zunächst die gemeinschaftliche Abgabe einer Erklärung,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hans P*****, vertreten durch Dr. Hans Nemetz und andere Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagten Parteien 1.) Evelyn S*****, und 2.) Dr. Helmut S*****, beide vertreten durch Dr. Walter Schuppich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führte als Vorsitzender eines Schöffensenates ein Strafverfahren nach dem Finanzstrafgesetz, das am 5. Dezember 1984 mit einer Verurteilung der beiden Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Schmuggels endete. Das Ersturteil wurde vom Obersten Gerichtshof mit Urteil vom 20. Juni 1985 - abgesehen vom Ausspruch über die Wertersatzstrafe - bestätigt. Auf Verfall der geschmuggelten Schmuckstücke konnte damals nicht erkannt werden, weil die diesbezüglichen Best... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Stadt mit eigenem Statut. Sie ist ein selbständiger Wirtschaftskörper mit dem Recht, im eigenen Wirkungsbereich Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen. Ihre statutarischen Organe sind der Gemeinderat, der aus dessen Mitte gewählte Stadtsenat, der Bürgermeister, die Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen und der Stadtmagistrat. Der Stadtmagistrat besteht aus dem Bürgermeister als Vorstand sowi... mehr lesen...
Begründung: Unter Bezugnahme auf das schriftliche Angebot des Beklagten vom 30. November 1976 erteilte diesem das A***** mit Schlussbrief vom 30. März 1977 den Auftrag zur Erstellung eines Detailprojektes für das Bauvorhaben "Hachau" im Bereich der Filzmooser Gemeindestraße. Über die von ihm durchgeführten Projektierungsarbeiten legte der Beklagte mit Schreiben vom 10. Februar 1978 an das A***** seine Schlussrechnung. Im Rahmen der Kostenermittlung des von ihm erstellten Detailproje... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 15.März 1946, zunächst als Kassier, später als Kassenvorstand und zuletzt als Kassendirektor bei der beklagten S***- UND D*** Ö*** A*** REG. G*** MBH angestellt. Diese wurde während des Rechtsstreites durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit der V*** V*** V*** L***-L*** REG. G*** MBH als übernehmender Gesellschaft verschmolzen (§ 1 Abs 1 Z 1 GenVG). Gemäß § 5 GenVG bewirkt die Eintragung der Verschmelzung durch Aufnahme in das Genos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 30.Juni 1978 Vorstandsmitglied und Generaldirektor der beklagten Partei. Er begehrt mit der vorliegenden Klage eine Vergütung für seine, den österreichischen Patenten Nr. 257.323 ('Auftragmaschine'), 250.127, 265.814, 267.279, 359.356, 365.318, 369.040 und 369.041 ('Vakuum-Emaillierung'), 368.621, 371.585, 372.179, 373.376 und der Patentanmeldung A 1198/81 ('Warmwasserbereitung-Wärmepumpen'); ferner den österreichischen Patenten Nr. 371.590, 3... mehr lesen...
Norm: AktG §70AktG §71
Rechtssatz: Kein Arbeitnehmer hat so wie ein Vorstandsmitglied die Stellung eines weisungsungebundenen, mit unbeschränkbarer Vertretungsmacht ausgestatteten Unternehmensleiters, und kein Arbeitnehmer hat für die Obliegenheitsverletzungen so einzustehen wie Vorstandsmitglieder, auf welche die Vorschriften des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes nicht Anwendung finden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...