Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der G***** Aktiengesellschaft; sie ist durch Umwandlung nach § 1 ff UmwG aus dieser Aktiengesellschaft hervorgegangen und wurde am 4. 10. 2003 ins Firmenbuch eingetragen. Vor Beschlussfassung über ihre Umwandlung hatte die außerordentliche Hauptversammlung der Aktiengesellschaft am 28. 7. 2003 mit einer Mehrheit von jedenfalls 9/10 des gesamten Grundkapitals eine nicht verhältniswahrende Spaltung im Sinne des § 8 Ab... mehr lesen...
Norm: AktG §225 AktG §226 SpaltG §9 Abs1 AktG § 225 heute AktG § 225 gültig ab 03.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2017 AktG § 225 gültig von 01.08.2011 bis 02.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2011 AktG § 225 gültig von... mehr lesen...
Norm: AktG §225 AktG §226 SpaltG §9 Abs2 AktG § 225 heute AktG § 225 gültig ab 03.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2017 AktG § 225 gültig von 01.08.2011 bis 02.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2011 AktG § 225 gültig von... mehr lesen...
Begründung: Die Hauptversammlung der Erstantragsgegnerin vom 7. 9. 1998 beschloss mit einer Mehrheit von 9/10 des Nennkapitals die Abspaltung von Vermögensteilen zur Neugründung der Zweitantragsgegnerin. Die Anteile an der durch die Abspaltung neu gegründeten Gesellschaft wurden den Inhabern der im Zeitpunkt des Spaltungsbeschlusses im Streubesitz befindlichen Aktien an der zu spaltenden Gesellschaft zugeteilt. Diese Aktionäre schieden im Zuge der Abspaltung aus der übertragen... mehr lesen...