Entscheidungsgründe: Die Dkfm L. F*****) Ges.m.b.H. & Co. KG (im Folgenden nur: Vermieterin) gab mit Beginn 1. Juli 2003 auf unbestimmte Zeit einen Teil einer ihr gehörenden Halle (492,35 m²) samt Außenbereich (ca 400 m²) und Infrastruktur (Brückenwaage und „sonstige Einrichtungen") an die Mieterin R***** GmbH (im Weiteren nur: Mieterin) in Bestand. Die Vermieterin war gleichzeitig auch Auftraggeberin der Mieterin für die Lohnvermahlung. Der Mietzins war variabel und hing von ... mehr lesen...
Norm: AktG §4AktG §203AktG §205
Rechtssatz: Die aufgelöste Gesellschaft führt an sich die Firma unverändert fort und muss die Firma der Abwicklungsgesellschaft den Anforderungen des § 4 AktG entsprechen. Der Zweck der Aktiengesellschaft im Liquidationsstadium besteht in der Umsetzung des Gesellschaftsvermögens in Geld, Gläubigerbefriedigung und Verteilung der restlichen Vermögensmasse. Dass die Firmenänderung dem Abwicklungszweck dient oder die... mehr lesen...
Norm: AktG §4AktG §205HGB §18 Abs2
Rechtssatz: Dass die Auflösung einer Aktiengesellschaft nach der gesetzlichen Konzeption keine Änderung des in der Satzung bezeichneten Unternehmensgegenstandes bedeutet, erhellt daraus, dass die Abwicklungsgesellschaft ihre bisherige Firma beibehält, eine Änderung des Unternehmensgegenstandes, dem die Firma ja zu entnehmen ist, würde aber die Anpassung der nicht mehr entsprechenden Sachfirma an den nunmehrig... mehr lesen...
Norm: AktG §203AktG §205GmbHG §90HGB §145
Rechtssatz: Es ist ein allgemeiner Grundsatz des Gesellschaftsrechtes und sonstigen Körperschaftsrechtes, dass rechtlich selbständige Organisationen, die nach Auflösung ins Liquidationsstadium treten, damit noch nicht ihre rechtliche Selbständigkeit verlieren, sondern bis zu ihrer Vollbeendigung beibehalten. Entscheidungstexte 8 Ob 605/90 Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In den Ausgaben der Tageszeitung "Salzburger Nachrichten" vom 10.2.1989 und vom 14.2.1989 sowie in der Ausgabe der Tageszeitung "Neue Kronenzeitung" ("Salzburg Krone") vom 12.2.1989 erschien folgendes Inserat: "Jeder Österreicher mit einem Reinvermögen von S 500.000 (nach Abzug der Freibeträge) zahlt jährlich S 5.000 an Vermögenssteuer, FPÖ-Chef Jörg H*** zahlt für sein Reinvermögen (Bärental) von S 150,000.000 nur S 14. Eine Information der Salzburger Volkspa... mehr lesen...
Norm: AktG §205
Rechtssatz: (Zum AHGB) Die Löschung der inländischen Repräsentanz einer ausländischen Aktiengesellschaft kann nur nach Durchführung der Liquidation erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 78/26 Entscheidungstext OGH 09.02.1926 1 Ob 78/26 Veröff: SZ 8/46 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS00... mehr lesen...