Entscheidungen zu § 195 Abs. 1 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 2002/10/10 6Ob97/02m

Norm: AktG §90AktG §195 Abs1AktG §199 Abs1
Rechtssatz: Die Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft durch die Hauptversammlung, das in der Vergangenheit entgegen dem im §90 AktG normierten Prinzip der Organtrennung eine Vorstandstätigkeit ausübte, ist zwar nicht nichtig im Sinne des §199 Abs1 Z3 und Z4 AktG, aber gemäß §195 Abs1 AktG anfechtbar. Entscheidungstexte 6 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.2002

RS OGH 1999/3/9 4Ob334/98s

Norm: AktG §195 Abs1GenG allg
Rechtssatz: Die Beitragspflichten der Genossenschafter einer Einlagensicherungsgenossenschaft können daher nicht der Deckungspflicht gleichgehalten werden, die die Genossenschafter trifft, wenn die Genossenschaft insolvent wird. Sie sind vielmehr, wie bereits dargelegt, eine notwendige Folge des Unternehmensgegenstandes, der in der Bereitstellung der Mittel für die Einlagensicherung besteht. Daß diese von § 93 BWG ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1999

RS OGH 1998/2/12 6Ob203/97i, 6Ob130/05v, 6Ob139/06v, 6Ob28/08y, 6Ob49/09p, 6Ob169/16w, 6Ob213/16s, 6

Norm: ZPO §228 B3ddAktG §195 Abs1GmbHG §41
Rechtssatz: Bei bloßen Mängeln des Beschlusses infolge unzutreffender Ergebnisfeststellung kann die Anfechtungsklage mit dem Begehren auf Feststellung des tatsächlich zustandegekommenen Beschlusses verbunden werden - "positive Beschlussfeststellungsklage". Der erkennende Senat hält aber an der Rechtsprechung fest, dass die Etablierung des entgegengesetzten Beschlussergebnisses durch bloße Feststellungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1998

RS OGH 1998/2/12 6Ob203/97i, 6Ob130/05v, 6Ob49/09p, 6Ob169/16w, 6Ob19/19s

Norm: ZPO §228 B3ddAktG §195 Abs1GmbHG §41
Rechtssatz: Eine mit der Anfechtungsklage verbundene Feststellungsklage kann nur dann erfolgreich sein, wenn nur strittig ist, ob die von den anwesenden Gesellschaftern oder ihren Vertretern abgegebenen Stimmen gültig sind, nicht aber, wenn darüber hinausreichende, nicht nur die Abstimmung selbst - also die Abgabe einer Willenserklärung durch die Gesellschafter - betreffende Mängel vorliegen. Im Rahmen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1998

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