Entscheidungen zu § 118 Abs. 1 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 2011/6/16 6Ob16/11p

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** R*****, vertreten durch Dr. Georg Vetter, Rechtsanwalt in Wien, und ihren Nebenintervenienten 1. Dr. W***** L*****, 2. Mag. Dr. W***** R*****, dieser v... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.06.2011

TE OGH 2009/10/16 6Ob145/09f

Begründung: Dr. I***** H*****, geboren am 7. 10. 1911, und ihr Sohn N***** H***** errichteten mit Notariatsakt vom 16. 4. 1996 die H*****-Privatstiftung. Die Stiftungsurkunde enthält die folgenden entscheidungsrelevanten Bestimmungen: „§ 2 Zweck, Begünstigte 1. Zweck der Privatstiftung ist die Erhaltung und ertragreiche Verwertung des Familienvermögens der Stifter für sich, ihre Rechtsnachfolger und im weiteren Sinn aller dieser nahestehenden Personen, weiters die Versorgung der S... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.10.2009

TE OGH 2009/9/18 6Ob49/09p

Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der in der außerordentlichen Generalversammlung der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 20. 4. 2007 gefasste Beschluss, mit dem die Bestellung eines Sachverständigenrevisors (Sonderprüfers) mit der Stimme der Mehrheitsgesellschafterin abgelehnt wurde; die Sonderprüfung soll sich (vereinfacht ausgedrückt) mit den Folgen der Beendigung eines Generallizenz- und Beratungsvertrags mit der deutschen Lizenzgeberin und mit der Prei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.09.2009

RS OGH 2008/5/8 6Ob28/08y, 6Ob98/08t, 6Ob49/09p

Norm: AktG §118 Abs1GmbHG §39 Abs4
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 118 Abs 1 Satz 2 AktG, der unterschiedslos alle Mitglieder des Vorstands und alle Mitglieder des Aufsichtsrats dem Stimmverbot unterstellt, ohne darauf abzustellen, welches Mitglied welchen Organs von den Vorwürfen betroffen ist, ergibt sich zunächst, dass das Stimmverbot auch dann, wenn von den zu prüfenden Vorgängen nur ein Mitglied eines der beiden Organe betroffen war, de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.2008

RS OGH 2008/5/8 6Ob28/08y, 6Ob145/09f, 6Ob49/09p, 6Ob196/14p, 6Ob79/15h, 6Ob221/16t, 6Ob104/19s

Norm: AktG §114 Abs1AktG §114 Abs3AktG §114 Abs5AktG §118 Abs1AktG §125GmbHG §39 Abs4
Rechtssatz: Der Stimmrechtsausschluss eines einzelnen Mitglieds einer Rechtsgemeinschaft (vgl § 62 AktG) führt nicht unbedingt, sondern nur dann zum Ruhen des der Rechtsgemeinschaft zustehenden Stimmrechts, wenn eine von der Interessenkollision ungetrübte Stimmabgabe nicht zu erwarten ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.2008

RS OGH 2008/5/8 6Ob28/08y, 6Ob98/08t, 6Ob49/09p, 6Ob31/11v, 6Ob19/19s, 6Ob93/20z

Norm: AktG §118 Abs1AktG §119 Abs1
Rechtssatz: Die Sonderprüfung nach § 118 Abs 1 AktG ist eine Kontrollmaßnahme mit dem Zweck, bestimmte Vorgänge bei der Gründung oder Geschäftsführung durch eigenverantwortliche Prüfer, deren Objektivität besonders abgesichert ist, dahin zu untersuchen, ob die Verbandsinteressen gewahrt oder vernachlässigt worden sind und die Mitglieder der Verwaltungsorgane ihre Pflichten erfüllt oder verletzt haben. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.2008

RS OGH 2008/5/8 6Ob28/08y, 6Ob98/08t, 6Ob49/09p, 6Ob16/11p, 6Ob213/16s

Norm: AktG §118 Abs1AktG §130 Abs1GmbHG §39 Abs4
Rechtssatz: Mit § 118 Abs 1 Satz 2 AktG wird ein - gegenüber den allgemeinen Vorschriften über das Stimmverbot (§ 114 Abs 5 AktG) - erweitertes und verschärftes Stimmverbot angeordnet. Die Erweiterung und Verschärfung besteht darin, dass das Stimmverbot bereits an die abstrakte Organstellung anknüpft und gerade von einer konkreten Befangenheit des betreffenden Aktionärs losgelöst ist. Die Willens... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.2008

RS OGH 2008/5/8 6Ob28/08y

Norm: AktG §118 Abs1
Rechtssatz: Der Begriff der Entlastung in § 118 Abs 1 AktG kann nicht bloß im Sinne des § 104 AktG verstanden werden, sondern ist erweiternd auszulegen. Im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift, die Willensbildung über die Sonderprüfung von gesellschaftsfremden Interessen frei zu halten, ist das Organmitglied bereits dann vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn es um seine Verantwortlichkeit und die Inanspruchnahme für seine Ge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.2008

TE OGH 2008/5/8 6Ob28/08y

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Entscheidung | OGH | 08.05.2008

RS OGH 1953/2/25 2Ob789/52, 6Ob28/08y, 6Ob49/09p, 6Ob16/11p, 6Ob196/14p

Norm: AktG §118 Abs1AktG §125GmbHG §39 Abs4
Rechtssatz: Das Stimmverbot des § 118 Abs 1 AktG gilt nicht für eine juristische Person, wenn ihr gesetzlicher Vertreter, der Mitglied des Aufsichtsrates oder des Vorstandes ist, "den Willen der juristischen Person nicht ausschließlich beherrscht", da in diesem Falle eine Wesensgleichheit des Aktionärs mit dem Mitglied des Aufsichtsrates oder des Vorstandes nicht anzunehmen ist. En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1953

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