Begründung: An der beklagten Partei sind die klagende Partei zu 80 %, der Nebenintervenient zu 10 % sowie dessen Sohn zu 10 % als Gesellschafter beteiligt. Am 7. 8. 2001 fand eine außerordentliche Hauptversammlung der beklagten Partei statt, deren Gegenstand die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds (und zwar des Nebenintervenienten) sowie die Neubestellung eines Aufsichtsratsmitglieds (nämlich eines Vorstandsmitglieds der klagenden Partei) war. Die Hauptversammlung wurde vom Ne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Grundkapital der beklagten Partei beträgt S 55 Millionen. Es ist in Stammaktien im Betrag von S 40 Millionen und Vorzugsaktien im Betrag von S 15 Millionen zerlegt. Am 29. September 1988 fand in Dornbirn eine ordentliche Hauptversammlung der beklagten Partei statt. Aktionäre (Stammaktien) waren zu diesem Zeitpunkt folgende Personen mit den jeweils angeführten Nennbeträgen: Kommerzialrat Dr. Martin Z*** S 7,100.000,-- Dkfm. Martin Z*** ... mehr lesen...
Norm: AktG §111 Abs2 AktG § 111 heute AktG § 111 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2018 AktG § 111 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2011 AktG § 111 gültig von 01.08.2009 bis 31.12.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: am 29. Mai 1980 schlossen Ortwin A, Gerold B und Hildegard C in Form eines Notariatsaktes einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der beklagten Partei. Die Gesellschaft wurde am 10. Juni 1980 im Handelsregister des Landesgerichtes für ZRS Graz zu HRB 1740 eingetragen. Das Stammkapital beträgt 2,000.000 S, hievon entfallen auf Ortwin A und Gerold A eine Stammeinlage von je 760.000 S, auf die Klägerin eine Stammeinlage von 480.000 S. Auf die übernommene Stammei... mehr lesen...
Norm: AktG §111 Abs2 AktG § 111 heute AktG § 111 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2018 AktG § 111 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2011 AktG § 111 gültig von 01.08.2009 bis 31.12.2... mehr lesen...