Entscheidungen zu § 84 Abs. 1 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1996/7/26 1Ob2050/96v, 8Ob110/02p

Norm: KO §84 Abs1
Rechtssatz: Überwachungsmaßnahmen des Konkursgerichts dürfen nicht zu einer Lähmung wirtschaftlicher Initiativen oder einer bürokratischen Behinderung der Verwaltung führen. Es ist auch nicht Aufgabe des Konkursrichters, die Tätigkeit des Masseverwalters faktisch selbst zu übernehmen. Dieser ist daher nicht "auf Schritt und Tritt" zu überwachen, sondern es genügt im Regelfall eine Überprüfung der durch den Masseverwalter laufe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.07.1996

RS OGH 1996/7/26 1Ob2050/96v, 8Ob110/02p

Norm: KO §84 Abs1
Rechtssatz: Das Verhalten des Masseverwalters ist auf dessen Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Dabei sind auch Fragen der Zweckmäßigkeit des Verhaltens des Masseverwalters in Verfolgung der sich aus einem Konkursverfahren ergebenden gemeinsamen Interessen der Beteiligten maßgebend. Um seine Kontrollpflichten wahrnehmen zu können, hat sich das Konkursgericht über die Tätigkeit des Masseverwalters im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.07.1996

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