Entscheidungen zu § 41 Abs. 1 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1995/12/2 2R176/95

Norm: KO §41 Abs1 Z8KO §89 Abs5
Rechtssatz: § 89 Abs 5 KO ist zur Definition und Interpretation des Kostenersatzanspruches nach § 46 Abs 1 Z 8 KO heranzuziehen. Demnach gebühren den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden Barauslagenersatz und Belohnung nur unter den Voraussetzungen des § 89 Abs 5 KO. Entscheidungstexte 2 R 176/95 Entscheidungstext OLG Linz 02.12.1995 2 R 17... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.12.1995

RS OGH 1966/2/11 6Ob287/65

Norm: KO §39 Abs1KO §41 Abs1KO §46 Z5
Rechtssatz: Der Anspruch des Anfechtungsgegners auf Zurückzahlung seiner Gegenleistung wegen Bereicherung der Masse bildet eine Masseforderung. Er schafft zwar kein Zug um Zug zu erfüllendes Schuldverhältnis und auch kein Zurückbehaltungsrecht, doch kann dieser Anspruch, wenn die Leistung des Anfechtungsgegners und die aus dem Titel der Bereicherung zu erbringende Gegenleistung der Masse gleichartig sind, i... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1966

Entscheidungen 1-2 von 2

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