Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2008/1/8 5Ob249/07i, 7Ob182/12h

Norm: AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4KO §4 Abs1KO §8a
Rechtssatz: Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des einzigen Erbanwärters, der eine Erbantrittserklärung abgegben hat, wird das Verlassenschaftsverfahren unterbrochen. Es ist von Amts wegen unter Beiziehung des Masseverwalters fortzusetzen, wozu es allerdings eines klarstellenden Beschlusses bedarf. Entscheidungstexte 5 Ob 249/07i... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.01.2008

RS OGH 1965/6/30 3Ob101/65, 5Ob249/07i, 7Ob182/12h

Norm: KO §4 Abs1
Rechtssatz: § 4 Abs 1 KO muss dahin verstanden werden, dass in dem Falle, als ein Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung eine ihm angefallene Erbschaft allein oder in Gemeinschaft mit Miterben angetreten (die Erbserklärung abgegeben) hat, dem Masseverwalter auch das Recht zusteht, nach der Konkurseröffnung anstelle des Gemeinschuldners dessen Rechte aus dem Erbanfall zu vertreten, und zwar unter Ausschluss des Gemeinschuldne... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1965

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten