Norm: KO §28KO §30KO §31KO §34
Rechtssatz: Bei einem Einzelverkauf im Sinne des § 34 KO sind die Leistungen des späteren Gemeinschuldners auf Grund eines solchen Kaufvertrages und das Rechtsgeschäft selbst nur unter den Voraussetzungen des § 28 Z 1 bis 3 KO, also bei Kenntnis oder verschuldeter Unkenntnis des Anfechtungsgegners bezüglich der Benachteiligungsabsicht des späteren Gemeinschuldners anfechtbar. Wegen erkennbarer Vermögensve... mehr lesen...
Norm: KO §34
Rechtssatz:
Bei einem Einzelverkauf im Sinne des § 34 KO ist am kaufrechtlichen Charakter des Wiederkaufsvorbehaltes nicht zu zweifeln und darf eine Umdeutung eines unwirksamen Wiederkaufvorbehaltes in eine Sicherungsübereignung nicht erfolgen. Bei einem Einzelverkauf im Sinne des Paragraph 34, KO ist am kaufrechtlichen Charakter des Wiederkaufsvorbehaltes nicht zu zweifeln und darf eine Umdeutung eines unwirksamen Wiede... mehr lesen...