Norm
KO §34Rechtssatz
Bei einem Einzelverkauf im Sinne des § 34 KO ist am kaufrechtlichen Charakter des Wiederkaufsvorbehaltes nicht zu zweifeln und darf eine Umdeutung eines unwirksamen Wiederkaufvorbehaltes in eine Sicherungsübereignung nicht erfolgen.Bei einem Einzelverkauf im Sinne des Paragraph 34, KO ist am kaufrechtlichen Charakter des Wiederkaufsvorbehaltes nicht zu zweifeln und darf eine Umdeutung eines unwirksamen Wiederkaufvorbehaltes in eine Sicherungsübereignung nicht erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0064526Dokumentnummer
JJR_19820707_OGH0002_0060OB00714_8100000_003