Norm: KO §31 Abs3
Rechtssatz:
§ 31 Abs 3 KO immunisiert alle nach der Ausgleichsordnung gestatteten Geschäftsbetriebshandlungen während eines Ausgleichsverfahrens gegen eine Anfechtbarkeit gemäß § 31 Abs 1 KO wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit. Paragraph 31, Absatz 3, KO immunisiert alle nach der Ausgleichsordnung gestatteten Geschäftsbetriebshandlungen während eines Ausgleichsverfahrens gegen eine Anfechtbarkeit gemäß Paragraph... mehr lesen...
Norm: AO §8 Abs2KO §27KO §31 Abs3 AO § 8 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 8 gültig von 01.01.1983 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 370/1982
Rechtssatz:
Der Anfechtungsausschluß des § 31 Abs 3 KO gilt nur für solche Rechtshandlun... mehr lesen...