Norm
KO §31 Abs3Rechtssatz
§ 31 Abs 3 KO immunisiert alle nach der Ausgleichsordnung gestatteten Geschäftsbetriebshandlungen während eines Ausgleichsverfahrens gegen eine Anfechtbarkeit gemäß § 31 Abs 1 KO wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit.Paragraph 31, Absatz 3, KO immunisiert alle nach der Ausgleichsordnung gestatteten Geschäftsbetriebshandlungen während eines Ausgleichsverfahrens gegen eine Anfechtbarkeit gemäß Paragraph 31, Absatz eins, KO wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110709Dokumentnummer
JJR_19980827_OGH0002_0020OB00196_98G0000_004