Norm: KO §21. KO §23 Abs1KO §24
Rechtssatz:
Der Gemeinschuldner als Bestandnehmer haftet nach Aufhebung des Konkurses unbeschränkt für die nach Konkurseröffnung liegenden Bestandzinsverbindlichkeiten (Masseforderungen), wenn der Bestandgeber infolge Anwendbarkeit des MRG und des darin vorgesehenen Kündigungsschutzes keine Möglichkeit zur Aufkündigung des Bestandverhältnisses hatte.
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Norm: KO §24
Rechtssatz:
Geht man aber davon aus, dass Vorauszahlungen für Bestandverhältnisse, die de iure überhaupt nicht gekündigt werden können, dem Masseverwalter gegenüber wirksam sind, dann muss dies auch für Bestandverhältnisse gelten, die defacto unkündbar sind, sohin für Bestandverhältnisse, die dem MRG unterliegen. Daher ist die Regelung des §24 Abs 1 KO über die Bestandzinsvorauszahlung im Anwendungsbereich des MRG-Kündig... mehr lesen...
Norm: IO §14 KO §14KO §24 IO § 14 heute IO § 14 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 14 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 14 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 ... mehr lesen...
Norm: KO §24
Rechtssatz:
Der Masseverwalter ist durch den auf Grund des Gesetzes erfolgten Eintritt in bestehende Bestandverträge nur an solche Nebenabreden gebunden, die sich auf den zu schützenden Bestandvertrag selbst beziehen, nicht aber auch an solche, die nicht das in Bestand genommene Objekt betreffen.
Entscheidungstexte 7 Ob 638/94 Entscheidungstext OGH 08.11.1... mehr lesen...
Norm: KO §21KO §24 IO §24 IO §21 IO §23 IO § 24 heute IO § 24 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 24 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 24 gültig von 01.01.1915 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002 ABGB §1020 ABGB §1400 KO §24 ABGB § 1002 heute ABGB § 1002 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1020 heute ABGB § 1020 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Die klagende Partei brachte gegen den Beklagten Rudolf Franz A., Alleininhaber der prot. Firma K. & Cie., über die seit 26. Juli 1949 das Konkursverfahren eröffnet ist, und gegen den Kaufmann Richard K. die Klage nach § 1118 ABGB. wegen Zinsrückstandes seit November 1948 ein. Die klagende Partei brachte gegen den Beklagten Rudolf Franz A., Alleininhaber der prot. Firma K. & Cie., über die seit 26. Juli 1949 das Konkursverfahren eröffnet ist, und gegen den Kaufmann Richard K... mehr lesen...