Entscheidungen zu § 21 Abs. 1 KO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2007/6/25 2005/14/0029

Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der R-GmbH. Über das Vermögen der R-GmbH wurde am 29. November 1989 das Konkursverfahren eröffnet und am 17. Jänner 1991 mangels Deckung der Kosten des Verfahrens wieder aufgehoben. Mit Bescheid vom 2. März 1992 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 BAO für aushaftende Umsatzsteuer 1989 der R-GmbH im Ausmaß von 1,080.000 S zur Haftung herangezogen. In der Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, bis zur Konkurseröffnung am 29. N... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.2007

RS Vwgh 2007/6/25 2005/14/0029

Index: 23/01 Konkursordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KO §21 Abs1;UStG 1972 §1;UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;UStG 1972 §3 Abs1;
Rechtssatz: Ist ein Werkvertrag zur Zeit der Konkurseröffnung vom Gemeinschuldner und vom anderen Teil noch nicht oder nicht vollständig erfüllt, hat der Masseverwalter nach § 21 Abs 1 KO das Recht, den Vertrag an Stelle des Gemeinschuldners zu erfüllen oder vom Vertrag zurückzutreten. T... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.2007

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