Entscheidungen zu § 156 Abs. 6 KO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2013/9/4 2013/08/0138

Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde - durch Abweisung des Einspruchs des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt vom 13. Juni 2012 - gemäß § 410 ASVG in Verbindung mit § 194 GSVG die monatlichen Beitragsgrundlagen für den Beschwerdeführer für die Jahre 1998 und 1999 in der Pensionsversicherung sowie für die Jahre 2000, 2001 und 2002 in der Pensions- und Krankenversicherung sowie die vom Beschwerdeführer in diesen Zeiträ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.09.2013

RS Vwgh 2013/9/4 2013/08/0138

Index: 23/01 Konkursordnung
Norm: KO §156 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/08/0011 E 6. Juni 2012 RS 2 Stammrechtssatz Von Sozialversicherungsträgern ist zwar eine Organisation zu verlangen, die eine zuverlässige und rasche Information über die Konkurseröffnung von Beitragsschuldnern gewährleistet. Meldet aber ein (Sozialversicherungsträger als) Gläubiger seine Forderung im Insolvenzverfahren desh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.2013

TE Vwgh Erkenntnis 2012/6/6 2009/08/0011

Über das Vermögen des Beschwerdeführers war mit Beschluss vom 20. Februar 2004 das Schuldenregierungsverfahren eröffnet worden, welches nach rechtskräftiger Bestätigung des am 26. Mai 2004 angenommenen Zahlungsplanes mit Beschluss vom 15. Juni 2004 (rechtskräftig am 2. Juli 2004) aufgehoben wurde. Das Bezirksgericht L bewilligte mit Beschluss vom 25. Mai 2005 auf Grund eines vollstreckbaren Rückstandsausweises vom 23. Mai 2005 über EUR 5.390,61 samt 6,33% Zinsen aus EUR 4.865,40 seit ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.06.2012

RS Vwgh 2012/6/6 2009/08/0011

Index: 23/01 Konkursordnung
Norm: KO §156 Abs6;
Rechtssatz: § 156 Abs. 6 KO setzt voraus, dass die Nichtberücksichtigung der Forderungen der Gläubiger im Ausgleich ausschließlich durch ein zumindest fahrlässiges Verhalten des Schuldners verursacht wurde. Bereits leichtes Mitverschulden des Gläubigers schließt die Anwendung aus (vgl. etwa den Beschluss des OGH vom 6. Mai 2010, 2 Ob 110/09d; RIS-Justiz RS0052... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.06.2012

RS Vwgh 2012/6/6 2009/08/0011

Index: 23/01 Konkursordnung
Norm: KO §156 Abs6;
Rechtssatz: Von Sozialversicherungsträgern ist zwar eine Organisation zu verlangen, die eine zuverlässige und rasche Information über die Konkurseröffnung von Beitragsschuldnern gewährleistet. Meldet aber ein (Sozialversicherungsträger als) Gläubiger seine Forderung im Insolvenzverfahren deshalb nicht an, weil er (ohne sein Verschulden) über die Existenz der Fo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.06.2012

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