Norm: IESG §3 Abs1 idF BGBl 1990/282 IESG §1 Abs2 Z2 idF BGBl 1990/282KO §14KO §15 IESG § 3 heute IESG § 3 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IESG § 3 gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2008 ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z2KO §15 IESG § 1 heute IESG § 1 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 218/2021 IESG § 1 gültig von 01.07.2021 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 IESG § 1 gültig von 01.08.2017 bis 30.06.2... mehr lesen...
Ein schon verstorbener Sohn des Klägers war mit der Beklagten verheiratet. Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger ursprünglich, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihm den Betrag von S 2000.- und ab 29. 5. 1967 wöchentlich einen Betrag von S 500.- zu bezahlen. Die Klage wurde darauf gestützt, daß die Beklagte dem Kläger auf Grund eines Übergabsvertrages einen Betrag von wöchentlich S 500.- schulde. Die Beklagte, die ihre Schuld wiederholt anerkannt habe, sei schon mit einem... mehr lesen...
Norm: KO §15KO §61KO §103KO §104
Rechtssatz: Enthält die Anmeldung einer Forderung auf Entrichtung wiederkehrender Leistungen entgegen § 15 KO keine Kapitalisierung, dann ist ihre Verbesserung durch den Konkurskommissär zu veranlassen und dem Anmelder die Behebung des Mangels aufzutragen. Wurde ein solcher Auftrag nicht erteilt und die Forderung vom Masseverwalter oder vom Konkurskommissär kapitalisiert in das Anmeldungsverzeichnis auf... mehr lesen...
Norm: AO §15 KO §15KO §103 AO § 15 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz: § 15 KO und § 15 AO ordnen zwingend die Kapitalisierung wiederkehrender Leistungen an. Dazu gehören auch vertragliche Unterhaltsansprüche. Paragraph 15, KO und Paragraph 15, AO ordnen zwingend die Kapitalisierung wiederkehrender Leis... mehr lesen...
Am 2. 12. 1966 verschuldete Matthias E als Lenker eines LKWs, dessen Halter der Beklagte war, einen Verkehrsunfall, bei dem Wilhelm R getötet wurde. Wilhelm R war zur Unfallszeit auf dem Wege zur Arbeit. Die Zweitklägerin anerkannte den Unfall als Arbeitsunfall. Die klagenden Parteien erbringen aus Anlaß dieses Unfalles an die Witwe und die beiden Kinder des tödlich Verunglückten Rentenleistungen. Der Haftpflichtversicherer des Beklagten hat die restliche Versicherungssumme zugunste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 aKO §1 Abs3KO §15KO §156 VersVG §157 ABGB § 1327 heute ABGB § 1327 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 VersVG § 157 heute VersVG § 157 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geänder... mehr lesen...