Norm: KO §12a Abs3KO §27
Rechtssatz: Das bedingte Erlöschen eines vor Konkurseröffnung durch Exekution zur Befriedigung oder Sicherstellung erworbenen Pfandrechts auf Forderungen aus Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis (§ 12a Abs 3 KO) steht einer Anfechtung nach den §§ 27 ff KO nicht entgegen. Das bedingte Erlöschen eines vor Konkurseröffnung durch Exekution zur Befriedigung oder Sicherstellung erworbenen Pfandrechts auf Forderunge... mehr lesen...
Norm: KO §12a Abs3 EO §291b Abs2 EO § 291b heute EO § 291b gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 291b gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 31/2003 EO § 291b gültig von 01.01.2002 bis... mehr lesen...