Entscheidungen zu § 125 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

9 Dokumente

Entscheidungen 1-9 von 9

RS OGH 2005/3/17 8Ob28/05h

Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 C6KO §125 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 b... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.2005

RS OGH 1997/7/10 8Ob100/97g

Norm: ZPO idF WGN 1989 §528 Abs2 Z3KO §122KO §125
Rechtssatz: Werden mit einer ergänzenden und endgültigen Verwalterschlußrechnung durch den Masseverwalter neuerlich bereits aberkannte Kostenansprüche geltend gemacht, handelt es sich bei dem Beschluß über die Versagung der Genehmigung der Schlußrechnung in Wahrheit um eine Entscheidung im Kostenpunkt. Der Rekurs an den Obersten Gerichtshof ist daher unzulässig. En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1997

RS OGH 1998/12/16 3Ob85/95, 3Ob137/98p

Norm: KO §49KO §119 DKO §125
Rechtssatz: Kosten der Verwertung der Sondermasse können auch dann vorliegen, wenn der Masseverwalter weder die Versteigerung beantragt noch nach § 119 Abs 4 KO in das bereits anhängige Zwangsversteigerungsverfahren als betreibender Gläubiger eingetreten ist. Kosten der Verwertung der Sondermasse können auch dann vorliegen, wenn der Masseverwalter weder die Versteigerung beantragt noch nach Paragraph 119, A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1995

TE OGH 1968/5/22 6Ob71/68

Der Kläger wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Eisenstadt vom 18. April 1966 zum Masseverwalter im noch anhängigen Konkurs über das Vermögen der Feintuchfabrik P. Gesellschaft m.b.H., bestellt. Im Zuge des Verwertungsverfahrens wurde der Kläger vom Gläubigerausschuß einstimmig ermächtigt, die der Gemeinschuldnerin gehörigen Liegenschaften und Maschinen zu verkaufen. Am 17. November 1966 schloß der Kläger als Masseverwalter für die Konkursmasse mit der Beklagten einen Kaufvertra... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.05.1968

RS OGH 1968/5/22 6Ob71/68

Norm: ABGB §1152 IKO §125 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 125 KO betrifft nur Ansprüche des Masseverwalters als solchen, nicht aber Ansprüche aus Verrichtungen des Masseverwalters als Rechtsanwa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.05.1968

TE OGH 1952/10/24 2Ob777/52

Mit dem Urteile vom 2. April 1952 ist die klagende Konkursmasse F. M. rechtskräftig zum Ersatz der mit insgesamt 1259.86 S bestimmten Prozeßkosten an die Beklagten verpflichtet worden. Die Beklagten haben am 19. Juni 1952 die Kostenforderung als Masseforderung angemeldet. Der Masseverwalter hat sich zu der Forderungsanmeldung dahin geäußert, daß er zwar ihre Richtigkeit anerkenne, sie aber nicht berichtigen könne, da die Masse derzeit lediglich aus einem Barbetrag von etwa 2749 S be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.10.1952

TE OGH 1950/4/19 3Ob190/50

Der Kläger, der in der Zeit vom 1. August 1945 bis 6. Februar 1948 öffentlicher Verwalter der beklagten Partei war, begehrte in seiner Klage den Zuspruch eines Restlohnes von 16.238.75 S für die Zeit bis 31. Jänner 1948, der im Zuge des Verfahrens auf 15.284 S eingeschränkt wurde, eines Betrages von 590 S als Entlohnung für zwei Wochen des Monates Februar 1948, eines Betrages von 891.22 S als aushaftenden Rest eines der beklagten Partei gewährten Darlehens und schließlich eines Betr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.04.1950

RS OGH 1937/11/3 3Ob758/37

Norm: KO §82KO §125
Rechtssatz: Der Masseverwalter kann von seiner Honorarforderung von vornherein nur über das verfügen, was ihm bei der künftigen Abrechnung über die übertragene Verwaltung zukommen wird. Findet aber eine gesonderte Kostenbestimmung statt, so kann hierin eine Ermächtigung zur Entnahme dieses Betrages und eine auf einen bestimmten Zeitraum beschränkte Abrechnung gelegen sein, die auch eine vollwirksame Verfügung über ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1937

RS OGH 1932/1/12 4Ob622/31

Norm: EO §294 HKO §82KO §125 EO § 294 heute EO § 294 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 294 gültig von 01.09.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005 EO § 294 gültig von 01.03.1992 bis 31.08.2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1932

Entscheidungen 1-9 von 9

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten