Entscheidungen zu § 110 Abs. 2 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2004/7/21 3Ob70/04x, 3Ob157/06v, 3Ob18/12m

Norm: EO §7 A7EO §79EO §80EO §81KO §110 Abs2
Rechtssatz: Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des aufgrund eines ausländischen Titels (in casu: britischer Schiedsspruch) zu einer Leistung Verpflichteten steht der Vollstreckbarerklärung des ausländischen Titels nach § 79 EO nicht entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 70/04x Entscheidungstext OGH 21.07.2004 3 Ob 70/04x Veröff: ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.07.2004

RS OGH 2001/3/29 8Ob48/00t

Norm: AnfO §6KO §35KO §110 Abs2
Rechtssatz: Der Masseverwalter kann im Prüfungsprozess gegen titulierte Forderungen Anfechtungstatbestände geltend machen. Entscheidungstexte 8 Ob 48/00t Entscheidungstext OGH 29.03.2001 8 Ob 48/00t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114980 Dokumentnu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.03.2001

RS OGH 1993/4/22 8Ob5/93, 8Ob202/01s

Norm: BAO §229KO §110 Abs2KO §110 Abs3
Rechtssatz: Ein vollstreckbarer Rückstandsausweis bildet einen Exekutionstitel gemäß § 1 Z 13 EO, sodaß hier eine vollstreckbare Forderung im Sinne des § 110 Abs 2 KO vorliegt und dem Masseverwalter gemäß § 110 Abs 3 und 4 KO eine Frist zu setzen ist, innerhalb der er hinsichtlich dieser nicht auf den Rechtsweg gehörigen Sache vor der zuständigen Behörde den Antrag auf Entscheidung über die Richtigkeit die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.1993

RS OGH 1988/2/25 8Ob6/88, 8Ob247/99b

Norm: KO §14 Abs1KO §110 Abs2
Rechtssatz: Der eine angemeldete titulierte Forderung bestreitende Masseverwalter hat die Klage auf Feststellung des Erlöschens dieser Forderung, wenn über das Vermögen des Anmeldenden inzwischen der Konkurs eröffnet wurde, gegen den Masseverwalter im letztgenannten Konkurs zu richten. Eine Anmeldung dieses Anspruches im Konkurs des Anmeldenden hat nicht zu erfolgen, weil das Erlöschen einer dem Beklagten zustehend... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1988

RS OGH 1950/10/4 2Ob641/50, 5Ob71/60, 5Ob339/65, 8Ob143/10b, 1Ob142/16p

Norm: KO §110 Abs2
Rechtssatz: § 110 Abs 2 KO regelt nur allgemein und verfahrensrechtlich die Möglichkeit einer Bestreitung selbst solcher Forderungen, für die ein Exekutionstitel besteht, schafft aber keineswegs materiellrechtlich eine im Widerspruch mit den Grundsätzen der ZPO über die Rechtskraft stehende Anfechtungsmöglichkeit. Die bloße Behauptung der materiellen Unrichtigkeit der der Bestreitungsklage zu Grunde liegenden rechtskräftigen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.10.1950

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