Norm: KO §108KO §109 ZPO §234 ZPO §530 C ZPO § 234 heute ZPO § 234 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ... mehr lesen...
Norm: KO §93KO §109KO §147KO §193 Abs1
Rechtssatz:
Liegt keiner der gesetzlich geregelten Ausnahmefälle vor, hat ein Konkursgläubiger, dessen Forderung festgestellt wurde, das gesetzliche Recht, an der Abstimmung über den Zwangsausgleich (Zahlungsplan) mitzuwirken. Eine Stimmrechtsentscheidung ist in diesem Fall weder erforderlich noch geboten.
Entscheidungstexte 8 Ob 104/... mehr lesen...
Norm: EO §213 IICKO §105KO §109KO §120 Abs2 EO § 213 heute EO § 213 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 213 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 213 gültig von 01.08.1... mehr lesen...
Norm: IO §60 Abs2 IO §109 KO §60 Abs2KO §109 ZPO §411 Aa ZPO §411 Bf IO § 60 heute IO § 60 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 60 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO §... mehr lesen...
Norm: KO §109KO §110
Rechtssatz: Der Masseverwalter kann seine Bestreitungserklärung nachträglich durch eine (prozessrechtliches) Anerkenntnis ersetzen; diese Erklärung ist gegenüber dem Konkursgericht abzugeben und im Anmeldungsverzeichnis zu berücksichtigen; sie macht den Prüfungsprozess unzulässig. Daher kann eine Prüfungsklage nicht auf eine derartige nachträgliche Änderung der Prüfungserklärung gestützt werden. Ein privatrechtliche... mehr lesen...
Norm: KO §108KO §109 ZPO §530 A ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz: Der Analogieschluß rechtfertigt die Anwendung der Vorschriften des § 530 ZPO auf die konkursmäßige Feststellung von Forderungen im Sinne des §§ 108, 109 KO.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BKO §47 Abs1 Z4KO §109 ABGB § 1375 heute ABGB § 1375 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Hat der Masseverwalter im Konkursverfahren den Abfertigungsanspruch des Dienstnehmers als Masseforderung anerkannt, eine "Gratifikationsforderung" aber ausdrücklich bestritten, gegen de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BKO §46KO §109 ABGB § 1375 heute ABGB § 1375 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Das Anerkenntnis einer Masseforderung durch den Masseverwalter ist zwar keine "Feststellung" im Sinne des § 109 Abs 1 KO; aber ein echtes (konstitutives) Anerkenntnis. Es kann durch den Massev... mehr lesen...
Norm: KO §109
Rechtssatz:
Auch wenn die festgestellte Forderung vorher überhaupt nicht bestanden hätte, somit in keinen Rang einzustufen gewesen wäre, besteht sie nun nach Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis kraft des Anerkenntnisses; das muß auch für den anerkannten Rang gelten.
Entscheidungstexte 5 Ob 35/70 Entscheidungstext OGH 04.03.1970 5 Ob 35/70 ... mehr lesen...
Norm: KO §109
Rechtssatz:
Eine unrichtige Protokollierung prozessualer Vorgänge - hier: Protokollierungsfehler hinsichtlich der Rangordnung einer festgestellten Forderung - kann vom Rekursgericht überprüft und richtiggestellt werden.
Entscheidungstexte 5 Ob 35/70 Entscheidungstext OGH 04.03.1970 5 Ob 35/70 European Cas... mehr lesen...
Norm: IO §109 KO §109 IO § 109 heute IO § 109 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 109 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 109 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z7 IIG EO §4 Abs1 Z4KO §61KO §109 EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 1 gültig von 24.12.2020 b... mehr lesen...
Der Kläger begehrte, die Anerkennung der im Konkurse des Gemeinschuldners Alexander P. angemeldeten Leibrentenforderung des Othmar P. aus dem Kaufvertrag mit Alexander P. per 1755 S sowie im Teilbetrage von 30.000 S in der Rangordnung der ersten Klasse der Konkursforderungen für ungültig zu erklären und die Forderungen in der dritten Klasse der Konkursforderungen festzustellen, weil die Anerkennung der Forderung in der ersten Klasse auf einem lrrtum des Masseverwalters beruht habe. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 B ABGB §871 KO §61KO §109 ABGB § 870 heute ABGB § 870 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 871 heute ABGB § 871 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 1... mehr lesen...
Der Masseverwalter hat den Antrag gestellt, die Forderungsanmeldungen des Dr. Z. H. für eine Reihe von Gläubigern als nichtig zurückzuweisen. Dr. Z. H. sei für die in Frage kommenden Gläubiger bloß zum Zustellungsbevollmächtigten nach § 104 Abs. 3 KO. bestellt worden und deshalb zur Forderungsanmeldung nicht befugt gewesen. Der Mangel an Vertretungsbefugnis mache seine Forderungsanmeldungen nichtig. Der Masseverwalter hat den Antrag gestellt, die Forderungsanmeldungen des Dr. Z. H.... mehr lesen...
Norm: KO §109
Rechtssatz:
Kann der Konkursmasseverwalter die von ihm bei der Prüfungsverhandlung abgegebene Erklärung, daß er die Forderung eines Gläubigers als richtig anerkenne, nachträglich selbst anfechten?
Entscheidungstexte 1 Ob 1071/26 Entscheidungstext OGH 01.02.1927 1 Ob 1071/26 Veröff: SZ 9/17 5 Ob 58/73 En... mehr lesen...