Entscheidungen zu § 10 Abs. 1 KO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2009/12/1 AW 2009/16/0045

Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.12.2009

RS Vwgh 2009/12/1 AW 2009/16/0045

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung
Norm: KO §10 Abs1; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.2009

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