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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KO §10 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 2009/16/0046 AW 2009/16/0047 AW 2009/16/0051 AW 2009/16/0049 AW 2009/16/0050 AW 2009/16/0048Rechtssatz
Nichtstattgegebung - Ausfuhrerstattung - Die vom Bf besorgte Gefahr nachteiliger Auswirkungen einer Bezahlung oder Einbringung des sich aus den angefochtenen Bescheiden ergebenden Abgabenbeträgen (Rückforderung der Ausfuhrerstattung), welche wohl Konkursforderungen betreffen, besteht im Hinblick auf die erfolgte Konkurseröffnung im Grunde der geltenden insolvenzrechtlichen Bestimmungen nicht (vgl. B 13. Februar 2007, AW 2007/15/0001; B 8. Mai 2001, AW 2001/16/0019; B 8. März 2001, AW 2001/13/0006).Nichtstattgegebung - Ausfuhrerstattung - Die vom Bf besorgte Gefahr nachteiliger Auswirkungen einer Bezahlung oder Einbringung des sich aus den angefochtenen Bescheiden ergebenden Abgabenbeträgen (Rückforderung der Ausfuhrerstattung), welche wohl Konkursforderungen betreffen, besteht im Hinblick auf die erfolgte Konkurseröffnung im Grunde der geltenden insolvenzrechtlichen Bestimmungen nicht vergleiche B 13. Februar 2007, AW 2007/15/0001; B 8. Mai 2001, AW 2001/16/0019; B 8. März 2001, AW 2001/13/0006).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:AW2009160045.A01Im RIS seit
26.03.2010Zuletzt aktualisiert am
29.03.2010