Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: KFG 1967 §47 Abs2a KHVG 1994 §31a Abs4VwRallg KFG 1967 § 47 heute KFG 1967 § 47 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 KFG 1967 § 47 gültig von 06.11.2023 bis 23.04.2026 ... mehr lesen...
1 1.1. Mit Eingabe vom 26. März 2024 beantragte die Mitbeteiligte bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde und nunmehrigen Revisionswerberin die „Bekanntgabe der/des Halters“ von vier Fahrzeugen, hinsichtlich deren jeweils ein (mit Kalendertag konkretisierter) „Stichtag“, die Fahrzeugmarke, das Kennzeichen, die (mit bestimmten Bezirken in Wien konkretisierte) Örtlichkeit sowie der (mit Tankstellenmarken konkretisierte) „Auftraggeber“ angegeben wurden. Als Begründung: wurde... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 5. Jänner 2025 beantragte der Mitbeteiligte bei der belangten Behörde unter Bezugnahme auf § 47 Abs. 2a des Kraftfahrgesetzes 1967 - KFG 1967, ihm die „Daten des Fahrzeughalters“ eines nach Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges bekannt zu geben. Der Mitbeteiligte, ein Betreiber einer Tankstelle, begründete den Antrag damit, am 4. Jänner 2025 um 10:15 Uhr habe „ein Kunde“ mit seinem PKW mit näher bezeichnetem Kennzeichen an seiner Tankstelle getankt, aber nicht bez... mehr lesen...