Norm: HVertrG 1993 §9 HVertrG 1993 § 9 heute HVertrG 1993 § 9 gültig ab 01.03.1993
Rechtssatz: Dem Handelsagenten gebührt die Provision, wenn der Geschäftsherr rechtlich nicht verpflichtet war, die Stornierung des Geschäftes anzuerkennen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §9 HVertrG 1993 § 9 heute HVertrG 1993 § 9 gültig ab 01.03.1993
Rechtssatz: Bei erwiesener Stornierung des Geschäftes muss der Geschäftsherr beweisen, dass hiezu wichtige
Gründe: auf Seite des Dritten vorlagen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...