RS OGH 2018/4/27 3Ob431/24; 4Ob530/75; 7Ob604/86; 8Ob620/93; 7Ob170/01b; 7Ob28/06b; 8Ob81/09h; 8ObA2

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Veröffentlicht am 16.09.1924
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Rechtssatz

Bei erwiesener Stornierung des Geschäftes muss der Geschäftsherr beweisen, dass hiezu wichtige Gründe auf Seite des Dritten vorlagen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0063080

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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