Rechtssatz
Bei erwiesener Stornierung des Geschäftes muss der Geschäftsherr beweisen, dass hiezu wichtige Gründe auf Seite des Dritten vorlagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0063080Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.05.2025