Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, sowie den Hofrat Dr. Spenling, die Hofrätin Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Johann Ellersdorfer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Werner G*****, vertreten durch Dr. K. H. Plankel ua, Rechtsanwälte in Dornbirn, gegen die beklagte Partei A***** G... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §1 Abs1HVertrG 1993 §1 Abs2
Rechtssatz: § 1 des HVertrG spricht ganz allgemein von der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen. Handelsvertreter ist somit nicht nur der Warenvertreter, sondern auch derjenige, der mit der Vermittlung oder dem Abschluss anderer Geschäfte ständig betraut. Dass Inhalt der Vermittlungstätigkeit die „Vermittlung von Vermittlungstätigkeiten" ist, schadet w... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §1 Abs1
Rechtssatz: „Ständiges Betrauen" bezieht sich nicht auf das Tätigwerden, sondern den Inhalt des Vertrages. Gegenstand muss also ein Dauerschuldverhältnis sein, demzufolge der Betraute eine unbestimmte Vielzahl von Geschäften für den Unternehmer abschließen oder vermitteln soll. Die ständige Betrauung unterscheidet den Handelsvertreter vom Makler. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HGB §381HVertrG 1993 §1 Abs1
Rechtssatz: Die Betrauung mit der Vermittlung von Rechtsgeschäften über die Lieferung und Montage von Holzstiegen, die nach dem Einbau sachenrechtlich als unbewegliche Sachen gelten, unterliegt dennoch den Bestimmungen des Handelsvertreterrechtes, weil § 1 HVertrG 1993 auf die Rechtsnatur des vermittelten Geschäfts abstellt und beim Werklieferungsvertrag (§ 381 HGB) die gelieferten Sachen als bewegliche gelten... mehr lesen...