In einem undatierten Aktenvermerk (sichtlich vom Juni 1995) der belangten Behörde heißt es, bei der Durchsicht von Protokollen von Instituts- bzw. Klinikkonferenzen der Medizinischen Fakultät der Universität Graz falle auf, daß, ähnlich wie vor einem Jahr an einer näher bezeichneten Universität, Studierende gleichzeitig in verschiedene Instituts- bzw. Klinikkonferenzen entsandt worden seien. Diese Vorgangsweise widerspreche § 50 Abs. 5 UOG 1975. Demgemäß wurde der Vorsitzende der Faku... mehr lesen...
                    
                    Index:        72/14 Hochschülerschaft               
Norm:        HSG 1973 §11 Abs2;HSG 1973 §13;HSG 1973 §7 Abs4 lita;HSG 1973 §9;                                           
Rechtssatz:          Die Fakultätsvertretung ist nicht bereits auf Grund des § 7 Abs 4 lit a HSG, sondern nur dann zu Entsendungen von Studentenvertretern in die Institutskonferenz (Klinikkonferenz) berufen, wenn die Voraussetzungen des § 11 Abs 2 letzter Satz HSG vorliegen (Hinweis auf Langeder - Strasser in Ermacora - L...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        001  Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)72/14 Hochschülerschaft               
Norm:        ABGB §7;HSG 1973 §13 Abs2;HSG 1973 §6 Abs3 litb;HSG 1973 §7 Abs4 lita;VwRallg;                                           
Rechtssatz:           § 7 Abs 4 lit a HSG war iVm § 13 Abs 2 erster Satz HSG (vor der Novelle BGBl 1986/390) ohne weiteres vollziehbar, ohne daß es eines Rückgriffes auf die für die Hauptausschüsse getroffene Regelung bedurfte. Ein...                    mehr lesen...