Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 HSG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/1/25 98/15/0064

Am 6. Oktober 1995 meldete Michael B. ein Mensa-Fest, das am 12. Oktober 1995 in Räumlichkeiten der Universität Linz stattfinden sollte, beim Magistrat der Landeshauptstadt Linz als Lustbarkeitsveranstaltung an. In der Anmeldung wurde als Veranstalter die "Österreichische Hochschülerschaft" unter der Adresse "A Straße 69" angeführt. Nach Durchführung des Festes und auf Grund dieser Anmeldung schrieb der Magistrat der Landeshauptstadt Linz der Beschwerdeführerin unter der angeführten A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.2001

RS Vwgh 2001/1/25 98/15/0064

Index: L37034 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Oberösterreich72/14 Hochschülerschaft
Norm: HSG 1973 §2 Abs1;LustbarkeitsabgabeG OÖ 1979 §2;LustbarkeitsabgabeG OÖ 1979 §3 Abs1 Z1;LustbarkeitsabgabeO Linz 1950 §1 Abs2;LustbarkeitsabgabeO Linz 1950 §2 ;LustbarkeitsabgabeO Linz 1950 §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das Mensa-Fest wurde in der Zeit von 20.00 Uhr bis 2.00 Uhr abgehalten. Es kam zur Aufführung von lebender un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.2001

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