Entscheidungen zu § 72 Abs. 2 HDG 2014

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 2000/3/15 97/09/0354

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als "NUO" bei der Heeresunteroffiziersakademie in Enns tätig. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Unteroffiziere und Chargen beim Militärkommando Oberösterreich vom 2. Oktober 1996 wurde der Beschluss gefasst, in der Disziplinarsache gegen den Beschwerdeführer wegen näher dargestellter Dienstpflichtverletzungen gemäß § 71 Abs. 1 des Heeresdisziplinargesetzes 1994 -... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.03.2000

RS Vwgh 2000/3/15 97/09/0354

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §68 Abs4 Z1 impl;HDG 1994 §72 Abs2;HDG 1994 §76 Abs2;
Rechtssatz: Hat an der Beschlussfassung der Disziplinarkommission eine Person teilgenommen, die an dieser Sitzung nicht teilnehmen durfte (hier: Ein zu recht vom Beschuldigten abgelehntes Mitglied der Disziplinarkommission), lag diesbezüglich ein unrichtig zusammengesetztes Kollegialorgan und ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.2000

RS Vwgh 2000/3/15 97/09/0354

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §68 Abs4 Z1 impl;HDG 1994 §72 Abs2;HDG 1994 §76 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 72 Abs 2 zweiter Satz HDG 1994 hat der Beschuldigte in jeder Instanz des Kommissionsverfahrens einmal das Recht ... ein Mitglied oder Ersatzmitglied des Senates ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies bedeutet, dass - solange das Kommissionsverfahren in ein und der selben ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/29 95/09/0262

Der Beschwerdeführer steht als Oberleutnant (Berufsoffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im fraglichen Zeitpunkt (18. Jänner 1993) war er als Ausbildungsoffizier im Rang eines Leutnants für den Einrückungsturnus 1/93 bei der dritten Ausbildungskompanie des Landewehrstammregiments 14 in der Benedekkaserne Bruckneudorf tätig und in dieser Funktion für den dritten und vierten Ausbildungszug verantwortlich. Kompaniekommandant... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.10.1997

RS Vwgh 1997/10/29 95/09/0262

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §72 Abs2 Z4 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gemessen an der Identität der Tat und ihrer allfälligen Abgrenzung gegen andere ähnliche Dienstpflichtverletzungen kann es keinem Zweifel unterliegen, daß ungeachtet der Ausführungen des Jahres 1994 statt 1993 im
Spruch: des angefochtenen Bescheides und der fehlenden Aufnahme der unstrittigen Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.10.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1994/10/13 92/09/0303

Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im fraglichen Zeitraum war er als Kraftfahroffizier und "S 2" beim Baon X tätig. In der Zeit vom 15. Jänner bis 2. Februar 1990 wurden Teile des Baon X zur Schießausbildung auf den Truppenübungsplatz A verlegt. Für den jeweiligen Heimtransport der Wehrpflichtigen vom Truppenübungsplatz A. bzw. umgekehrt an den Wochenenden war die Durchführung dieser Truppentransporte von der zu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.10.1994

RS Vwgh 1994/10/13 92/09/0303

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §72 Abs2 Z4 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: § 72 Abs 2 Z 4 lit a HDG 1985 stimmt wörtlich mit der Bestimmung des § 44a Z 1 VStG überein. Deshalb kann die Rechtsprechung zu § 44a Z 1 VStG zu den Anforderungen, die sich aus dieser Bestimmung für die Tatumschreibung ergeben, auch für § 72 HDG 1985 herangezogen werden (Hinweis E 21.1.1994, 93/09/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1994

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