Entscheidungen zu § 11 GrStG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2006/9/26 2006/17/0054

Mit Bescheid des Obmannes der Mitbeteiligten vom 1. Oktober 1993 wurde dem H, welcher Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin im Eigentum der Liegenschaft 2500 Baden, T-Straße 10, ist, gemäß § 23 Abs. 1 und 2 des Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl. 8240-0 (im Folgenden: NÖ AWG), die Abfallwirtschaftsgebühr und die Abfallwirtschaftsabgabe wie folgt vorgeschrieben: Abfallwirtschaftsgebühr (Restmüll) S 14.757,03 Abfallwirtschaftsgebühr (Biomüll) S 2.641,19 Abfal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.09.2006

RS Vwgh 2006/9/26 2006/17/0054

Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: AWG NÖ 1992 §30;EO §216 Abs1 Z2;EO §216 Abs1 Z4;GrStG §11;VwRallg;
Rechtssatz: § 30 NÖ AWG und § 11 GrStG ordnen durchaus verschiedene Rechtsfolgen an. Während aus ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2003/1/23 2001/16/0271

Zum Sachverhalt wird auf die ausführliche Darstellung im hg Erkenntnis vom 12. August 2002, Zl 2001/17/0104, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis sprach der Verwaltungsgerichtshof insoweit hinsichtlich der Abweisung eines Antrages auf "Rückzahlung einer vermeintlich zu Unrecht entrichteten Abgabe" ab, als Kanal- und Müllgebühren betroffen waren. Im angefochtenen Bescheid wurde dazu - unter dem Gesichtspunkt der Rückzahlung eines Grundsteuerbetrages - ausgeführt, auf Grund des § ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.01.2003

RS Vwgh 2003/1/23 2001/16/0271

Index: 23/04 Exekutionsordnung32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EO §150 Abs1;GrStG §11;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob das gesetzliche Pfandrecht iSd § 11 GrStG auch nach einer Zwangsversteigerung der Liegenschaft weiter besteht, ist von § 150 Abs 1 EO auszugehen. Danach sind Dienstbarkeiten, Ausgedinge und andere Reallasten vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen. Ein gesetzliche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2003

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