Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Auch der Steuerpflichtige, der seinen Gewinn gem § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelt, kann, wenn er sich zur Bildung einer Rückstellung entschließt, diese aufwandswirksam nur für das Jahr des Entstehens des Schuldgrundes oder der Aufwandsursache bilden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Ges.m.b.H. ist Eigentümerin eines Theatergebäudes, das jahrelang in Bestand gegeben worden war. Im Hinblick auf die starke Abnutzung und andere Schäden, die vom Bestandnehmer zu verantworten waren, bezahlte dieser der Beschwerdeführerin anlässlich der Beendigung des Bestandverhältnisses im Jahre 1976 an Stelle der Wiederherstellung des gebrauchsfähigen Zustandes des Bestandobjektes eine Entschädigung in Höhe von S 14,000.000,--, die von der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Fleischhauer, ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1953 und entrichtet die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten. Im Jahre 1960 setzte er zu Lasten des Gewinnes eine Umsatzsteuerzahlung von S 46.030,64 als Betriebsausgabe ab. Das Finanzamt erkannte von dieser Zahlung einen Betrag von S 818,- als Umsatzsteuernachzahlung für das Jahr 1959 nicht als gewinnmindernd an. Der Beschwerdeführer erhob Berufung, die vom Finanzamt... mehr lesen...