Begründung: Das Rekursgericht sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei, weil durch die Ausschussfeststellungen zur Wohnrechtsnovelle 2006 Unsicherheiten in der Lehre zur Frage der Neuerrichtung von Mietgegenständen durch Dachbodenausbau entstanden seien. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG iVm § 37 Abs 3 MRG) - Ausspruch des Rekursgerichts mangels Vorli... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Die beiden Antragsteller sind jeweils Wohnungseigentümer nebeneinander liegender Wohnungen, und zwar der Erstantragsteller der Wohnung top Nr 5 und die Zweitantragstellerin der Wohnung top Nr 4. Zwischen diesen beiden Wohnungen besteht ein Wanddurchbruch im Ausmaß von 58 x 190 cm, wodurch eine Verbindungstüre geschaffen wurde. Die Stärke der Wand, in der sich der Tür... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht verpflichtete den Kindesvater zusätzlich zu der ihm mit Vergleich vom 24. November 2005 auferlegten Unterhaltsleistung von monatlich 310 EUR für seinen am 22. September 1999 geborenen Sohn für 2007 noch einen monatlichen Betrag von 92 EUR, insgesamt daher 402 EUR; für 2008 noch einen monatlichen Betrag von 98 EUR, insgesamt daher 408 EUR; für Jänner bis September 2009 noch einen Betrag von 106 EUR, insgesamt daher 416 EUR und ab Oktober 2009 bis auf wei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache des am 11. Jänner 1993 geborenen mj L***** P***** und des am 24. September 1998 geborenen mj F***** P*****, beide *****, vertreten durch die Mutter P***** P***** und diese durch Dr. Ingrid Bläumauer, Rechtsanwältin in Wien, über den Revisionsrekurs des Vaters Ing. A***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen R***** R*****, geboren am *****, und M***** P*****, geboren am *****, vertreten durch die Mutter Mag. I***** P*****, alle: *****, die Mutter vertreten durch Dr. Hildegard Wanka, Rechtsanwältin in Wien, Vater In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1959 geborene Kläger und die 1960 geborene Beklagte schlossen am 28. Dezember 1982 vor dem Standesamt Lodz in Polen die Ehe. Dieser entstammen die Kinder David, geboren am 19. März 1984, und Maria, geboren am 27. März 1986. Bei der ersten Streitverhandlung über die von der nunmehrigen Beklagten eingebrachte Ehescheidungsklage am 30. September 1993 schlossen die Streitteile eine Scheidungsvereinbarung, wodurch die Ehe noch am selben Tag gemäß § 55a EheG ein... mehr lesen...