Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/02 Schulorganisation
Norm: EStG 1972 §34 Abs2;SchOG 1962 §5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 354;
Rechtssatz: Beim Besuch öff Schulen - die von den Kindern der Mehrzahl der StPfl besucht werden - fällt kein Schulgeld an. Die Belastung eines StPfl durch Schulgeld für den Besuch einer Privatschule durch sein Kind ist daher eine außergewöhnliche ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs7;EStG 1972 §34 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 52;
Rechtssatz: Der vom VfGH ohne Fristsetzung aufgehobene, im § 34 Abs 2 EStG enthalten gewesene Satz "Die Leistung eines Heiratsgutes (einer Ausstattung) ist keine außergewöhnliche Belastung" ist nur auf jene Sachverhalte nicht mehr anzuw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs2 idF vor 1983/587; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 410;
Rechtssatz: Die vorzeitige Hingabe einer Heiratsausstattung kann dann bereits als zwangsläufig angesehen werden, wenn die Notwendigkeit besteht, eine solche Zuwendung schon vor dem Zeitpunkt der Eheschließung zu machen. Eine solche Notwendigkeit kann dann gegeben sein, w... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs5;B-VG Art140 Abs7;EStG 1972 §34 Abs2;
Rechtssatz: Die Aufhebung des zweiten Satzes des § 34 Abs 2 EstG 1972 - dass die Leistung eines Heiratsgutes (einer Ausstattung) keine außergewöhnliche Belastung ist - mit dem E des VfGH vom 16. Juni 1987, G 52/87-7, wurde erst für Leistungen eines Heiratsgutes (einer Ausst... mehr lesen...