RS Vwgh 1989/5/17 88/13/0038

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Veröffentlicht am 17.05.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art140 Abs7;
EStG 1972 §34 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 52;

Rechtssatz

Der vom VfGH ohne Fristsetzung aufgehobene, im § 34 Abs 2 EStG enthalten gewesene Satz "Die Leistung eines Heiratsgutes (einer Ausstattung) ist keine außergewöhnliche Belastung" ist nur auf jene Sachverhalte nicht mehr anzuwenden, die nach der Aufhebung verwirklicht wurden, ausgenommen der Fall, der zur Anfechtung Anlass gab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130038.X06

Im RIS seit

04.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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