Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §188 Abs1 EStG 1988 §24 EStG 1988 §24 Abs1 EStG 1988 §24 Abs1 Z1 EStG 1988 §24 Abs4 EStG 1988 §37 EStG 1988 §37 Abs1 EStG 1988 §37 Abs2 EStG 1988 §37 Abs5 EStG 1988 §37 Abs5 Z2 EStG 1988 §37 Abs5 Z3 EStG 1988 §4 Abs1 BAO § 188 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 EStG 1988 §24 Abs4 EStG 1988 §37 Abs1 EStG 1988 §37 Abs2 EStG 1988 §37 Abs5 EStG 1988 § 24 heute EStG 1988 § 24 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 24 gültig von 22.07.2023 b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §188 Abs1 EStG 1988 §24 Abs4 BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 bis 30.06.2018 ... mehr lesen...
1 Bei der mitbeteiligten Partei wurde eine gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben für die Jahre 2009 bis 2011 durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass einem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug mit Anschaffungskosten in Höhe von 54.747 € zur Verfügung gestellt worden war. Für die Möglichkeit der Privatnutzung des Kfz leistete der Arbeitnehmer der mitbeteiligten Partei einen monatlichen Kostenbeitrag in Höhe von 384,50 €. Die mitbeteiligte Partei errechnete für die Privatn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 2002 §4 Abs7 EStG 1988 §24 Abs4 EStG 1988 §30a Abs2 EStG 1988 §37 Abs2 EStG 1988 §97 Abs2 EStG 1988 § 24 heute EStG 1988 § 24 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §188 Abs1 BAO §192 EStG 1972 §37 EStG 1988 §18 Abs6 EStG 1988 §18 Abs7 EStG 1988 §23 Z2 EStG 1988 §24 EStG 1988 §24 Abs3 EStG 1988 §24 Abs4 EStG 1988 §24 Abs5 EStG 1988 §24 Abs6 EStG 1988 §37 Abs2 EStG 1988 §37 Abs5VwRallg BAO § 188 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §188 Abs1 EStG 1988 §24 Abs4 BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 bis 30.06.2018 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §188 Abs1 EStG 1988 §24 Abs4 EStG 1988 §37 Abs5 BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1; EStG 1988 §24 Abs4; EStG 1988 § 24 heute EStG 1988 § 24 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 24 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Wirtschaftstreuhänder. Mit 1. Jänner 1999 verpachtete er den Klientenstock seiner Steuerberatungskanzlei an die R GmbH, an der er selbst zu 25% und seine Ehefrau zu 49% beteiligt waren. 2 Im Pachtvertrag wurde unter anderem vereinbart, dass der Revisionswerber für die R GmbH zumindest für 3 Jahre, beginnend ab dem 21. Dezember 1998, zumindest 10 Stunden pro Woche als Dienstnehmer tätig sein solle. Die R GmbH räumte dem Revisionswerber während der Da... mehr lesen...
Vater und Mutter des Erstbeschwerdeführers - letztere ist die Zweitbeschwerdeführerin - betrieben als Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ein Bestattungsunternehmen und eine Tischlerei. Mit "Gesellschafteraufnahmevertrag" vom 6. Dezember 1991 trat der Erstbeschwerdeführer als "reiner Arbeitsgesellschafter" in die Gesellschaft ein. Die Zweitbeschwerdeführerin verkaufte dem Erstbeschwerdeführer mit dem zwischen ihnen geschlossenen "Beteiligungskaufvertrag" vom 16. Dezember 1991... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Wird der "Hälfteanteil an der ... Gesellschaft" um den Kaufpreis in Höhe des Buchwertes übertragen und zugleich festgelegt, daß bestimmte Wirtschaftsgüter zurückbehalten werden, so ist der Vereinbarung die Bedeutung beizulegen, daß der Buchwert ausschließlich anhand der übertragenen Wirtschaftsgüter zu bestimmmen ist. ... mehr lesen...