Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Vor einer Angemessenheitsprüfung der Höhe nach iSd § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. b EStG 1988 ist zu untersuchen, ob die Ausgaben nicht schon gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a oder Z. 3 legcit steuerlich unbeachtlich sind. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Vor einer Angemessenheitsprüfung der Höhe nach iSd § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. b EStG 1988 ist zu untersuchen, ob die Ausgaben nicht schon gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a oder Z. 3 legcit steuerlich unbeachtlich sind. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Mitglied der Kongregation der M (idF nur: Kongregation) mit dem Mutterhaus in W. In einem Schreiben vom 14. Oktober 1993 hielt das Bischöfliche Ordinariat Linz fest, es sei erfreulich, dass sich die Beschwerdeführerin entschieden habe, der Einladung in das Kollegium P (idF nur: Kollegium) in Linz Folge zu leisten, und nun seit Schulbeginn bereits tätig zu sein. Der Beschwerdeführerin wurde unter einem mitgeteilt, sie werde einerseits als Religionsprofessorin... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 2. Juni 1989 erwarb der Beschwerdeführer von der im September 1926 geborenen Verkäuferin M.A. gegen Leibrente ein (privat genutztes) bebautes Grundstück. Die Leibrentenzahlung machte der Beschwerdeführer in folgender Höhe als Sonderausgabe geltend: für 1991: S 120.000,--, für 1992: S 286.000,--, für 1993 und 1994: je S 242.000,--, für 1995 bis 1997: je S 264.000,--. Im Zuge einer den Zeitraum 1993 bis 1997 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung traf der ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Mitglied der Kongregation der M (idF nur: Kongregation) mit dem Mutterhaus in W. In einem Schreiben vom 14. Oktober 1993 hielt das Bischöfliche Ordinariat Linz fest, es sei erfreulich, dass sich die Beschwerdeführerin entschieden habe, der Einladung in das Kollegium P (idF nur: Kollegium) in Linz Folge zu leisten, und nun seit Schulbeginn bereits tätig zu sein. Der Beschwerdeführerin wurde unter einem mitgeteilt, sie werde einerseits als Religionsprofessorin... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 2. Juni 1989 erwarb der Beschwerdeführer von der im September 1926 geborenen Verkäuferin M.A. gegen Leibrente ein (privat genutztes) bebautes Grundstück. Die Leibrentenzahlung machte der Beschwerdeführer in folgender Höhe als Sonderausgabe geltend: für 1991: S 120.000,--, für 1992: S 286.000,--, für 1993 und 1994: je S 242.000,--, für 1995 bis 1997: je S 264.000,--. Im Zuge einer den Zeitraum 1993 bis 1997 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung traf der ... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;StGG Art15;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 12.9.1972, 1786/70, VwSlg 4418 F/1972, und vom 23.11.1994, 94/13/0182, VwSlg 6941 F/1994, ausgeführt hat, ist die Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft nicht beruflich bedingt, sondern vielmehr Ausfluss einer in d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Das Gesetz kennt im Bereich der Übertragung eines Wirtschaftsgutes eine Rente, die sofort und zur Gänze zu Sonderausgaben führt (sog. Versorgungsrente) nicht (Hinweis E 26.1.1999, 98/14/0045). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000140140.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, sie dürfe nach Kirchenrecht ihren Wohnsitz im Mutterhaus gar nicht aufgeben und sei aus religiösen Gründen verpflichtet, das Mutterhaus aufzusuchen, gelingt es der Steuerpflichtigen nicht darzutun, dass die von ihr geltend gemachten Aufwendungen für Fahrten zum Mutterhaus zur Sicherung... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag74/03 Sonstige Angelegenheiten der Kirchen undReligionsgemeinschaften
Norm: CIC 1983;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;StGG Art15;
Rechtssatz: Mit den Ausführungen, alle Mitglieder der Kongregation seien gleichsam zu einer Familie eigener Art in Christus vereint, zeigt die Steuerpflichtige keineswegs auf, dass sie hinsichtlich der steuerlich... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;StGG Art15;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 12.9.1972, 1786/70, VwSlg 4418 F/1972, und vom 23.11.1994, 94/13/0182, VwSlg 6941 F/1994, ausgeführt hat, ist die Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft nicht beruflich bedingt, sondern vielmehr Ausfluss einer in d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Das Gesetz kennt im Bereich der Übertragung eines Wirtschaftsgutes eine Rente, die sofort und zur Gänze zu Sonderausgaben führt (sog. Versorgungsrente) nicht (Hinweis E 26.1.1999, 98/14/0045). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000140140.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, sie dürfe nach Kirchenrecht ihren Wohnsitz im Mutterhaus gar nicht aufgeben und sei aus religiösen Gründen verpflichtet, das Mutterhaus aufzusuchen, gelingt es der Steuerpflichtigen nicht darzutun, dass die von ihr geltend gemachten Aufwendungen für Fahrten zum Mutterhaus zur Sicherung... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag74/03 Sonstige Angelegenheiten der Kirchen undReligionsgemeinschaften
Norm: CIC 1983;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;StGG Art15;
Rechtssatz: Mit den Ausführungen, alle Mitglieder der Kongregation seien gleichsam zu einer Familie eigener Art in Christus vereint, zeigt die Steuerpflichtige keineswegs auf, dass sie hinsichtlich der steuerlich... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog im Streitjahr Pensionseinkünfte aus einer im Jahr 1995 beendeten nichtselbständigen Tätigkeit. Daneben erklärte sie u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung zur Einkommensteuer. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit resultierten aus Aufsichtsratsentschädigungen in Höhe von 78.425 S (A. Fund) sowie 200.000 S (C. AG) und einem Beratungshonorar C. AG ("bereits 1995 verustet") in Höhe von 100.000 S. In einer Beilage zur Einko... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog im Streitjahr Pensionseinkünfte aus einer im Jahr 1995 beendeten nichtselbständigen Tätigkeit. Daneben erklärte sie u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung zur Einkommensteuer. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit resultierten aus Aufsichtsratsentschädigungen in Höhe von 78.425 S (A. Fund) sowie 200.000 S (C. AG) und einem Beratungshonorar C. AG ("bereits 1995 verustet") in Höhe von 100.000 S. In einer Beilage zur Einko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0222 E 20. Juli 1999 RS 2(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Bezieht ein Pensionist neben seinen Pensionseinkünften aus anderen Einkunftsquellen noch weitere Einkünfte, zu deren Erzielung die Entfaltung einer Tätigkeit weiterhin erforderlich ist, dann ist die Frage des Mittelpunkte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal des Mittelpunktes der gesamten (betrieblichen/beruflichen) Tätigkeit stellt nur auf die gesamte Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle, nicht aber auf die Gesamtheit des Erwerbes ab (Hinweis E 27.5.1999, 98/15/0100; E 24.6.1999, 98/15/0135; E 27.6.2000, 98/14/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;
Rechtssatz: Die Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer, so genanntes häusliches Arbeitszimmer, sind - zusätzlich zu den in § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 normierten Voraussetzungen - nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien nur dann anzuerkennen, wenn ein Arbeitszimmer nach der Art ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0283 E 19. Dezember 2000 RS 3(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Der Umstand, dass der Abgabepflichtige über keinen anderen Arbeitsraum verfügt, weist das häusliche Arbeitszimmer nicht zwangsläufig als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Abgabe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0211 E 30. September 1999 RS 3(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung führt im Hinblick auf die Regelung des § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 nicht zu abzugsfähigen Aufw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0222 E 20. Juli 1999 RS 2(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Bezieht ein Pensionist neben seinen Pensionseinkünften aus anderen Einkunftsquellen noch weitere Einkünfte, zu deren Erzielung die Entfaltung einer Tätigkeit weiterhin erforderlich ist, dann ist die Frage des Mittelpunkte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal des Mittelpunktes der gesamten (betrieblichen/beruflichen) Tätigkeit stellt nur auf die gesamte Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle, nicht aber auf die Gesamtheit des Erwerbes ab (Hinweis E 27.5.1999, 98/15/0100; E 24.6.1999, 98/15/0135; E 27.6.2000, 98/14/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;
Rechtssatz: Die Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer, so genanntes häusliches Arbeitszimmer, sind - zusätzlich zu den in § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 normierten Voraussetzungen - nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien nur dann anzuerkennen, wenn ein Arbeitszimmer nach der Art ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0283 E 19. Dezember 2000 RS 3(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Der Umstand, dass der Abgabepflichtige über keinen anderen Arbeitsraum verfügt, weist das häusliche Arbeitszimmer nicht zwangsläufig als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Abgabe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0211 E 30. September 1999 RS 3(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung führt im Hinblick auf die Regelung des § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 nicht zu abzugsfähigen Aufw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr einerseits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Mathematik- und Turnlehrer, andererseits solche aus selbständiger Arbeit als Übungsleiter an einem Universitätssportinstitut. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1996 beantragte er unter anderem, Aufwendungen für "Sportbekleidung - Turnunterricht" im Betrag von S 12.127,-- als Werbungskosten im Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit zu berücksichtigen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr einerseits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Mathematik- und Turnlehrer, andererseits solche aus selbständiger Arbeit als Übungsleiter an einem Universitätssportinstitut. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1996 beantragte er unter anderem, Aufwendungen für "Sportbekleidung - Turnunterricht" im Betrag von S 12.127,-- als Werbungskosten im Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit zu berücksichtigen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Anschaffung bürgerlicher Kleidung sind nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, auch wenn die Kleidung tatsächlich nur in der Arbeitszeit getragen wird. Steuerli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Bei Sportbekleidung (hier: Trainingsanzüge, Tennisbekleidung, Turnhose und Sportschuhe) kann - ungeachtet des zum EStG 1972 ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Oktober 1978, 167/76, VwSlg 5303 F/1978 - von einer typischen Berufskleidung nicht gesprochen werden. (Hier: Die beru... mehr lesen...