Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Beruflich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, bei der es sich nicht um typische Berufskleidung mit einem eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung handelt, die privat benützt werden kann, sind ste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0154 E 30. Jänner 2001 RS 4 Stammrechtssatz Unter Repräsentationsaufwendungen oder -ausgaben sind alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften bewirkenden Einnahmen anfallen, aber auch ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Unter dem Begriff Werbung ist ganz allgemein im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen (Hinweis E 2.8.2000, 94/13/0259). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000130145.X04 Im RIS seit 03.04.2002 Zuletzt ak... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Bei Bestehen eines entgeltwerten Charakters von Bewirtungen zur Informationsbeschaffung kommt das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht zum Tragen (Hinweis E 26. September 2000, 97/13/0238). Der Hinweis, eine Gruppe von Informanten sei daran interessiert, bestimmte Informationen ("Dinge, die sie stören") an die Öffentl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Dass die Bewirtung von Informanten der beruflichen (betrieblichen) Tätigkeit eines Steuerpflichtigen (hier: einer Journalistin) förderlich gewesen sein mag, reicht nach der Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht, um die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen zu begründen (Hinweis E 30.01.2001, 96/14/0154). Die Bewirtu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Facharzt für Anästhesie Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden u.a. die Verfahren betreffend Einkommensteuer 1992 und 1994 wieder aufgenommen und die Sachbescheide insoweit abgeändert, als die vom Beschwerdeführer abgesetzten Aufwendungen für Erholungsurlaube nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt wurden. Bei dem im Jahre 1992 unter der Bezeichnung "Röntgen Erholungsurlaub" geltend gemachten Betr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Diplomat ("Gesandten-Botschaftsrat") im Auswärtigen Dienst tätig. Er bezog in jedem der Streitjahre u. a. eine nach § 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 steuerfreie Auslandsverwendungszulage (für 1998: 437.508 S). Diese setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Grundzulage, Ehegattenzuschlag, Kinderzuschlag, Funktionszulage sowie Repräsentationszulage. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers im Verwaltungsverfahren dient die Repräsentationszulage der Bestreitun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Facharzt für Anästhesie Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden u.a. die Verfahren betreffend Einkommensteuer 1992 und 1994 wieder aufgenommen und die Sachbescheide insoweit abgeändert, als die vom Beschwerdeführer abgesetzten Aufwendungen für Erholungsurlaube nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt wurden. Bei dem im Jahre 1992 unter der Bezeichnung "Röntgen Erholungsurlaub" geltend gemachten Betr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Diplomat ("Gesandten-Botschaftsrat") im Auswärtigen Dienst tätig. Er bezog in jedem der Streitjahre u. a. eine nach § 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 steuerfreie Auslandsverwendungszulage (für 1998: 437.508 S). Diese setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Grundzulage, Ehegattenzuschlag, Kinderzuschlag, Funktionszulage sowie Repräsentationszulage. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers im Verwaltungsverfahren dient die Repräsentationszulage der Bestreitun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Diplomat ("Gesandten-Botschaftsrat") im Auswärtigen Dienst tätig. Er bezog in jedem der Streitjahre u. a. eine nach § 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 steuerfreie Auslandsverwendungszulage (für 1998: 437.508 S). Diese setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Grundzulage, Ehegattenzuschlag, Kinderzuschlag, Funktionszulage sowie Repräsentationszulage. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers im Verwaltungsverfahren dient die Repräsentationszulage der Bestreitun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z8;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die vom Steuerpflichtigen als Diplomat bezogene Repräsentationszulage soll dessen Ausgaben für berufliche Einladungen im Haus und außer Haus abgelten, allerdings nicht nur jeweils die Hälfte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs2;
Rechtssatz: Hat ein Steuerpflichtiger Bewirtungsausgaben in Besorgung seiner Dienstpflichten und im Rahmen seiner dienstlichen Arbeit als Diplomat getätigt, handelt es sich bei den Ausgaben ungeachtet des Umstandes, dass ihm dafür kein vollständiger Ersatz geleistet wurde, dem Charakter nach um beruflic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG sind Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die ihrer Art nach Gegenstände der privaten Haushaltsführung sind, nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn nicht eine ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Verwendung fe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0142 E 15. November 1995 VwSlg 7046 F/1995 RS 1
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z8;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die vom Steuerpflichtigen als Diplomat bezogene Repräsentationszulage soll dessen Ausgaben für berufliche Einladungen im Haus und außer Haus abgelten, allerdings nicht nur jeweils die Hälfte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs2;
Rechtssatz: Hat ein Steuerpflichtiger Bewirtungsausgaben in Besorgung seiner Dienstpflichten und im Rahmen seiner dienstlichen Arbeit als Diplomat getätigt, handelt es sich bei den Ausgaben ungeachtet des Umstandes, dass ihm dafür kein vollständiger Ersatz geleistet wurde, dem Charakter nach um beruflic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG sind Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die ihrer Art nach Gegenstände der privaten Haushaltsführung sind, nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn nicht eine ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Verwendung fe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0142 E 15. November 1995 VwSlg 7046 F/1995 RS 1
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin übte in den Streitjahren die Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft gemäß § 33 WTBO aus. Im Zug einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1983 bis 1986 stellte der Prüfer zunächst fest, Mag. St habe am 6. Oktober 1983 von Dr. Kl und dessen Ehefrau sämtliche Geschäftsanteile der Beschwerdeführerin käuflich erworben. Gleichzeitig mit dem Erwerb der Geschäftsanteile sei Dr. Kl als alleiniger Geschäftsführer der Beschwerdeführerin ausgeschieden.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Steuerberater, erzielt u. a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Für die Jahre 1991 bis 1994 erklärte er jeweils negative Einkünfte aus einem Vermietungsobjekt in G., M.-Gasse 5, zur Einkommen- und Umsatzsteuer. In einem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 26. Juli 1996 (betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Zeiträume 1991 bis 1994) traf der Prüfer unter Tz. 24 ("Privatnutzung von Teilen des Mietobjektes M.-Gasse 5 in G.") die Fest... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Steuerberater, erzielt u. a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Für die Jahre 1991 bis 1994 erklärte er jeweils negative Einkünfte aus einem Vermietungsobjekt in G., M.-Gasse 5, zur Einkommen- und Umsatzsteuer. In einem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 26. Juli 1996 (betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Zeiträume 1991 bis 1994) traf der Prüfer unter Tz. 24 ("Privatnutzung von Teilen des Mietobjektes M.-Gasse 5 in G.") die Fest... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Werden Unterhaltsleistungen betreffend eine entsprechende Wohnversorgung der Kinder in das äußere Erscheinungsbild von Einkünften gekleidet, so ist dies steuerlich unbeachtlich (Hinweis E 16. Dezember 1998, 93/13/0299). Auch wenn die Kinder auf Grund ihrer Dispositionsfreiheit die Möglichkeit gehabt hätten, ihr von den Eltern en... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1972 §4 Abs4;KStG 1966 §16 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0175 E 27. Juli 1994 RS 4
(hier § 16 Z 2 KStG 1966 anzuwenden) Stammrechtssatz Ein teurer PKW erweist sich nach stRsp des VwGH nicht nur als das gegenüber billigeren Fahrzeugen sicherere... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Werden Unterhaltsleistungen betreffend eine entsprechende Wohnversorgung der Kinder in das äußere Erscheinungsbild von Einkünften gekleidet, so ist dies steuerlich unbeachtlich (Hinweis E 16. Dezember 1998, 93/13/0299). Auch wenn die Kinder auf Grund ihrer Dispositionsfreiheit die Möglichkeit gehabt hätten, ihr von den Eltern en... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 21. Dezember 1999, 99/14/0262, hat der Verwaltungsgerichtshof die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 3. August 1999, GZ RV 409/1-8/1998, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Auf dieses Erkenntnis wird zur weiteren Sachverhaltsdarstellung verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren forderte die belangte Behörde den Beschwerdeführer auf, einen Nachweis dafür zu erbringen, dass der als Berufskleidung geltend gemachte A... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 21. Dezember 1999, 99/14/0262, hat der Verwaltungsgerichtshof die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 3. August 1999, GZ RV 409/1-8/1998, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Auf dieses Erkenntnis wird zur weiteren Sachverhaltsdarstellung verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren forderte die belangte Behörde den Beschwerdeführer auf, einen Nachweis dafür zu erbringen, dass der als Berufskleidung geltend gemachte A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Befindet sich im Bereich der Brusttasche des Sakkos eines Straßenanzuges ein Kärtchen in Visitenkartenart und -größe, das mit wenigen Handgriffen vom Anzug entfernt, also jederzeit wieder abgenommen werden kann, so kann keine Rede davon sein, dass sich ein derartiger Herrenanzug nicht für die private Nutzung e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Befindet sich im Bereich der Brusttasche des Sakkos eines Straßenanzuges ein Kärtchen in Visitenkartenart und -größe, das mit wenigen Handgriffen vom Anzug entfernt, also jederzeit wieder abgenommen werden kann, so kann keine Rede davon sein, dass sich ein derartiger Herrenanzug nicht für die private Nutzung e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in den Streitjahren neben Pensionseinkünften Verluste aus einer Maklertätigkeit. Der Maklertätigkeit lag eine Vereinbarung mit der liechtensteinischen I AG zugrunde, worin sich der Beschwerdeführer verpflichtet hatte, der I AG Nutzungsverträge über Werbeflächen auf dem Gebiet der Wirtschaftsuniversität Wien gegen eine Provision in Höhe von 6 % des jährlichen Nutzungsentgeltes zu vermitteln. Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung anerkannt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in den Streitjahren neben Pensionseinkünften Verluste aus einer Maklertätigkeit. Der Maklertätigkeit lag eine Vereinbarung mit der liechtensteinischen I AG zugrunde, worin sich der Beschwerdeführer verpflichtet hatte, der I AG Nutzungsverträge über Werbeflächen auf dem Gebiet der Wirtschaftsuniversität Wien gegen eine Provision in Höhe von 6 % des jährlichen Nutzungsentgeltes zu vermitteln. Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung anerkannt... mehr lesen...