Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:AnwBl 6/2004, Seite 361 bis Seite 363;
Rechtssatz: Als Indiz gegen die ausschließlich betriebliche Veranlassung einer Reise ist es anzusehen, wenn eine solche Reise, die mit dem Besuch einer Fachmesse begründet wird, wesentlich über die Dauer der jeweiligen Fachmesse hinausgeht. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:AnwBl 6/2004, Seite 361 bis Seite 363;
Rechtssatz: Ob eine Reise ausschließlich durch den Betrieb veranlasst ist, ist eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:AnwBl 6/2004, Seite 361 bis Seite 363; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0002 E 13. Dezember 1988 RS 1(hier nur erster Satz; Reisen statt Auslandsreisen) Stammrechtssatz Die Kosten von Auslandsreisen können als Betriebsausgaben nur Berücksichtigung finden, wenn die Reisen ausschl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:AnwBl 6/2004, Seite 361 bis Seite 363;
Rechtssatz: Spielen bei einer Reise (auch) private Belange eine Rolle, so sind die Reisekosten grundsätzlich insgesamt nicht absetzbar (zum so genannten Aufteilungsverbot vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. Februar 1999, 94/14/0012). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Gärtnerei, verkauft seine Waren (Blumen) als Marktfahrer an verschiedenen Marktständen und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Er hatte für die Streitjahre Umsätze von rund 6,1 Millionen S (1993), 6,8 Millionen S (1994), 6,3 Millionen S (1995) und 6,7 Millionen S (1996) sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb von rund 230.000 S (1993), 590.000 S (1995), 270.000 S (1995) und 750.000 S (1996) und einen Gewerbeertrag für 1993 von rund 110.000 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, wohnhaft in G, bezog im Streitjahr Pensionseinkünfte und Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit als Mitglied und ständiger Referent des Verfassungsgerichtshofes. Er beantragte in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 1996, Aufwendungen ua für ein im Wohnungsverband in G gelegenes Arbeitszimmer (ca. S 36.000) und eine in Wien gemietete Wohnung als Werbungskosten zu berücksichtigen. Mit Einkommensteuerbescheid 1996 wurden die Werb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Angestellter einer Versicherungsgesellschaft. In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998 machte der Beschwerdeführer u.a. nach näheren monatlichen Zusammenstellungen über beruflich veranlasste Reisen ("über 25 km u. über drei Stunden") so genannte Diäten-Differenzbeträge geltend (insgesamt handelte es sich um einen Betrag von 16.950 S). Mit der Begründung: , auf Grund der langjährigen Tätigkeit im Außendienst sei es als er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Gärtnerei, verkauft seine Waren (Blumen) als Marktfahrer an verschiedenen Marktständen und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Er hatte für die Streitjahre Umsätze von rund 6,1 Millionen S (1993), 6,8 Millionen S (1994), 6,3 Millionen S (1995) und 6,7 Millionen S (1996) sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb von rund 230.000 S (1993), 590.000 S (1995), 270.000 S (1995) und 750.000 S (1996) und einen Gewerbeertrag für 1993 von rund 110.000 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, wohnhaft in G, bezog im Streitjahr Pensionseinkünfte und Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit als Mitglied und ständiger Referent des Verfassungsgerichtshofes. Er beantragte in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 1996, Aufwendungen ua für ein im Wohnungsverband in G gelegenes Arbeitszimmer (ca. S 36.000) und eine in Wien gemietete Wohnung als Werbungskosten zu berücksichtigen. Mit Einkommensteuerbescheid 1996 wurden die Werb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Angestellter einer Versicherungsgesellschaft. In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998 machte der Beschwerdeführer u.a. nach näheren monatlichen Zusammenstellungen über beruflich veranlasste Reisen ("über 25 km u. über drei Stunden") so genannte Diäten-Differenzbeträge geltend (insgesamt handelte es sich um einen Betrag von 16.950 S). Mit der Begründung: , auf Grund der langjährigen Tätigkeit im Außendienst sei es als er... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0022 E 26. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen angesehen werden muss, stellt keine Reise dar, wobei zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit ein Ort auf Grund längeren Aufenthaltes des Steuerpflicht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litc;
Rechtssatz: Sowohl eine mit Unterbrechungen ausgeübte Beschäftigung an einem Ort als auch wiederkehrende Beschäftigungen an einzelnen nicht zusammenhängenden Tagen können die Eignung eines Ortes zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit begründen, sofern die Dauer einer solchen wiederkehrenden Beschäftigung am s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd;EStG 1988 §6 Z4;
Rechtssatz: Soweit Arbeitszimmer bzw. Einrichtungsgegenstände in der Zeit vor 1996 Teil des Betriebsvermögens waren und ab 1996 für eine Nutzung gewidmet sind, die nach § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. d EStG 1988 nicht zu Betriebsausgaben führt, liegt ab 1996 eine Widmung für außerbetriebliche Zwecke vor, die zu einer Entnahme na... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0193 E 24. April 2002 RS 6
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer, so genanntes häusliches Arbeitszimmer, sind - zusätzlich zu den in § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 normierten Voraussetzungen - nach den von de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Die Rechtfertigung der Annahme von Werbungskosten anlässlich einer ausschließlich beruflich veranlassten Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1988 liegt bei kurzfristigen Aufenthalten in dem bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den anso... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litc;
Rechtssatz: Sowohl eine mit Unterbrechungen ausgeübte Beschäftigung an einem Ort als auch wiederkehrende Beschäftigungen an einzelnen nicht zusammenhängenden Tagen können die Eignung eines Ortes zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit begründen, sofern die Dauer einer solchen wiederkehrenden Beschäftigung am s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd;EStG 1988 §6 Z4;
Rechtssatz: Soweit Arbeitszimmer bzw. Einrichtungsgegenstände in der Zeit vor 1996 Teil des Betriebsvermögens waren und ab 1996 für eine Nutzung gewidmet sind, die nach § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. d EStG 1988 nicht zu Betriebsausgaben führt, liegt ab 1996 eine Widmung für außerbetriebliche Zwecke vor, die zu einer Entnahme na... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0193 E 24. April 2002 RS 6
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer, so genanntes häusliches Arbeitszimmer, sind - zusätzlich zu den in § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 normierten Voraussetzungen - nach den von de... mehr lesen...
Anlässlich einer beim Beschwerdeführer, einem Facharzt und Vorstand einer Universitätsklinik, durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass ein auf die Universitätsklinik lautendes Konto (in den Unterlagen als "HP Stiftung" bezeichnet) existiere, über welches der Beschwerdeführer allein verfügungsberechtigt sei. Auch über ein näher bezeichnetes Sparbuch beim selben Bankinstitut sei der Beschwerdeführer allein verfügungsberechtigt. Auf dem Konto seien (in den... mehr lesen...
Anlässlich einer beim Beschwerdeführer, einem Facharzt und Vorstand einer Universitätsklinik, durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass ein auf die Universitätsklinik lautendes Konto (in den Unterlagen als "HP Stiftung" bezeichnet) existiere, über welches der Beschwerdeführer allein verfügungsberechtigt sei. Auch über ein näher bezeichnetes Sparbuch beim selben Bankinstitut sei der Beschwerdeführer allein verfügungsberechtigt. Auf dem Konto seien (in den... mehr lesen...
Anlässlich einer beim Beschwerdeführer, einem Facharzt und Vorstand einer Universitätsklinik, durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass ein auf die Universitätsklinik lautendes Konto (in den Unterlagen als "HP Stiftung" bezeichnet) existiere, über welches der Beschwerdeführer allein verfügungsberechtigt sei. Auch über ein näher bezeichnetes Sparbuch beim selben Bankinstitut sei der Beschwerdeführer allein verfügungsberechtigt. Auf dem Konto seien (in den... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/01 Hochschulorganisation
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §4 Abs4;UOG 1993 §1 Abs3;UOG 1993 §2 Abs2;UOG 1993 §3 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn man davon ausgeht, dass im Beschwerdefall Geldmittel entgegen einer wissenschaftlichen Zweckbestimmung und insofern "widmungswidrig" verwendet wurden, rechtfertigt dies - ungeachtet der Verantwortlichke... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Werden Geldmittel einer juristischen Person für repräsentative, gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 und 3 EStG 1988 steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen verwendet, so rechtfertigt dieser Umstand zwar die Verweigerung der Anerkennung dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben bei Ermittlung der Steu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/01 Hochschulorganisation
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §4 Abs4;UOG 1993 §1 Abs3;UOG 1993 §2 Abs2;UOG 1993 §3 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn man davon ausgeht, dass im Beschwerdefall Geldmittel entgegen einer wissenschaftlichen Zweckbestimmung und insofern "widmungswidrig" verwendet wurden, rechtfertigt dies - ungeachtet der Verantwortlichke... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/01 Hochschulorganisation
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §4 Abs4;UOG 1993 §1 Abs3;UOG 1993 §2 Abs2;UOG 1993 §3 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn man davon ausgeht, dass im Beschwerdefall Geldmittel entgegen einer wissenschaftlichen Zweckbestimmung und insofern "widmungswidrig" verwendet wurden, rechtfertigt dies - ungeachtet der Verantwortlichke... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Werden Geldmittel einer juristischen Person für repräsentative, gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 und 3 EStG 1988 steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen verwendet, so rechtfertigt dieser Umstand zwar die Verweigerung der Anerkennung dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben bei Ermittlung der Steu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Werden Geldmittel einer juristischen Person für repräsentative, gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 und 3 EStG 1988 steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen verwendet, so rechtfertigt dieser Umstand zwar die Verweigerung der Anerkennung dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben bei Ermittlung der Steu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte 1996 Einkünfte als Rechtsanwalt und Vortragender. Von 1991 bis Ende 1995 hatte der Beschwerdeführer seinen Kanzleisitz in seinem Einfamilienhaus in D, welches ihm und seiner Familie auch zu Wohnzwecken diente. 1996 verlegte der Beschwerdeführer seinen Kanzleisitz nach G, P-Straße, wo er mit einem Anwaltskollegen eine Bürogemeinschaft einging. 1997 löste er die Bürogemeinschaft auf und eröffnete eine eigene Kanzlei in G, H-Straße. Im Zuge einer ua für das ... mehr lesen...
Im Bericht einer die Jahre 1995 und 1996 umfassenden Betriebsprüfung bei der beschwerdeführenden Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH, in die Mag. Gerhard P. seine Steuerberatungskanzlei eingebracht hatte, ist unter Tz 18b) Folgendes festgehalten: "Im April 1995 übersiedelte die Kanzlei in neue Räumlichkeiten in der S-Gasse. Auf Grund dieses Anlasses fand am 28.4.1995 ein Kanzleifest mit Bewirtung zur Besichtigung der neuen Räumlichkeiten statt. Gleichzeitig gab es die Möglichkeit, sic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte 1996 Einkünfte als Rechtsanwalt und Vortragender. Von 1991 bis Ende 1995 hatte der Beschwerdeführer seinen Kanzleisitz in seinem Einfamilienhaus in D, welches ihm und seiner Familie auch zu Wohnzwecken diente. 1996 verlegte der Beschwerdeführer seinen Kanzleisitz nach G, P-Straße, wo er mit einem Anwaltskollegen eine Bürogemeinschaft einging. 1997 löste er die Bürogemeinschaft auf und eröffnete eine eigene Kanzlei in G, H-Straße. Im Zuge einer ua für das ... mehr lesen...