Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bestimmung des §229a GSVG hat folgenden Wortlaut (die in Prüfung gezogene Wortfolge ist hervorgehoben): "§229a. (1) Die Abgabenbehörden des Bundes haben dem Versicherungsträger auf dessen Ersuchen im Einzelfall nach Maßgabe des Abs3 folgende, zur Bemessung der Beiträge nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Daten zu übermitteln: 1. Vorname, Familienname, Anschrift, Beitragsnummer, Steuernummer, Versicherungsnummer und G... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EMRK Art8 Abs2DSG 2000 §1EStG 1988 §2 Abs2GSVG §2 Abs1 Z4, §229aVerordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Durchführung der Übermittlung von Einkommensteuerdaten an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, BGBl II 107/1998 §3
Leitsatz: Keine Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz durch Regelungen über die elektronische Datenü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Seit dem AbgabenänderungsG 1989, BGBl. 660, sind gemäß §2 Abs2 EStG 1988 "Verluste aus Betrieben, deren Unternehmensschwerpunkt im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter gelegen ist, ... weder ausgleichsfähig noch gemäß §18 Abs6 und 7 vortragsfähig. Solche Verluste sind mit Gewinnen (Gewinnanteilen) aus diesem Betrieb frühestmöglich zu verrechnen" (Satz 2 und 3; die Neufassung des zweiten Satzes durch das StrukturanpassungsG 1996 fügte dem Verwalten unkörp... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2StGG Art5EStG 1988 §2 Abs2BAO §32
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Nichtanerkennung eines Verlustes aus einer Beteiligung an einer
Wertpapierhandelsgesellschaft; gewerblich betriebener
Wertpapierhandel keine Form der Vermögensverwaltung; gesetzliche
Deckung der hiezu ergangenen ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antragsteller ist Rechtsanwalt und übt nach eigenen Angaben die Tätigkeit des gewerblichen Wertpapierhandels aus. Er begehrt gemäß Art139 Abs1 B-VG die Aufhebung der zu §2 Abs2 EStG 1988 ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 19. Dezember 1996, BGBl. 734, wegen Gesetzwidrigkeit. Nach §2 Abs2 Satz 2 EStG 1988 sind Verluste aus Betrieben, deren Unternehmensschwerpunkt im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter gelegen ist, weder ausgleichs... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragEStG 1988 §2 Abs2Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu §2 Abs2 EStG 1988, BGBl 734/1996
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung
zum EStG 1988 betreffend Verlustausgleichsbeschränkungen infolge
Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges
Rechtssatz: Zurückweisung... mehr lesen...