Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 unkörperliche Wirtschaftsgüter;
Rechtssatz: Mit der Verordnung BGBl 1996/734 wurde lediglich klargestellt, dass auch Verluste aus der - schwerpunktmäßigen - Verwaltung von unkörperlichem Umlaufvermögen unter das Verlustausgleichsverbot fallen. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft gehört zur H Unternehmensgruppe, die im Streitzeitraum im pharmazeutischen Großhandel sowie im so genannten Depotgeschäft tätig gewesen ist. Sie ist Rechtsnachfolgerin der P AG, die im Streitzeitraum zu ca 70 % im Besitz der Beschwerdeführerin gestanden ist. In Streit steht im Wesentlichen die Bewertung von Beteiligungen der P AG an der S GmbH und die Leistung eines Gesellschafterzuschusses an die DP GmbH. Der Sachverhalt gleicht dab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §6 Z2 lita;KStG 1988 §12 Abs3;
Rechtssatz: Hat sich eine "Großmuttergesellschaft" gegenüber der Tochtergesellschaft im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile der "Enkelgesellschaft" zur Abdeckung des ausgewiesenen Verlustvortrages verpflichtet, so ergibt sich im Hinblick auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Zuschuss un... mehr lesen...
Nach der Sachverhaltsschilderung in der Beschwerde hat der Beschwerdeführer am 21. Dezember 1994 bei einer Dienstfahrt einen Verkehrsunfall erlitten. Sein Dienstgeber habe für die Fahrzeuge der Dienstnehmer (der Beschwerdeführer hatte die Dienstfahrt mit seinem Personenkraftwagen durchgeführt) eine Kaskoversicherung abgeschlossen gehabt. Die Besichtigung des Schadensfalles habe sich auf Grund der Weihnachtsfeiertage verzögert, sodass dem Beschwerdeführer erst mit Schreiben vom 16. Jän... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs1;
Rechtssatz: Wegen der Periodenbezogenheit der Einkommensbesteuerung (§ 2 Abs 1 EStG 1988) führt eine "Periodenverschiebung" in der Berücksichtigung des Aufwandes und der Ersatzleistung, die für sich allein noch zu keinem steuerlichen Nachteil führen muss, nicht zu einem "unsachli... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Krems vom 25. September 1996 wurde die dem Beschwerdeführer zuletzt auf Grund eines im August 1996 gestellten Antrages gewährte Notstandshilfe ab 1. September 1996 "mangels Arbeitslosigkeit" eingestellt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, das Einkommen des Beschwerdeführers sei auf Grund des Einkommensteuerbescheides 1995 geprüft worden und liege über der geltenden Geringfügigkeitsgrenze. In seiner Berufung machte der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 Z2;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs2;
Rechtssatz: Eine Hinzurechnung zu dem im Einkommensteuerbescheid mit Null festgestellten Einkommen kommt nur insoweit in Betracht, als die Ermittlung dieses Einkommens auf einem Abzug des Verlustabzuges beruht, also nicht in einem den Gesamt... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 7. Oktober 1993 beantragte die Beschwerdeführerin bei der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt die bescheidmäßige Feststellung der Höhe ihrer monatlichen Beitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung in den Jahren 1988 bis 1992. In dieser Zeit sei sie als geschäftsführende Gesellschafterin Dienstnehmerin mit einem monatlichen Bruttogehalt von S 20.000,-- gewesen. Seit 1. Februar 1993 beziehe sie von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AVG §38;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;GSVG 1978 §25 Abs1;GSVG 1978 §25 Abs2;GSVG 1978 §25 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1994080127.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verpachtete seit dem Jahr 1983 seinen industriellen Betrieb zur Erzeugung von Brot und Feinbackwaren an die G-GmbH. In den Jahren 1988 bis 1993 erzielte er auch noch Einkünfte aus der Vermietung einer Liegenschaft und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die ihm vom Finanzamt zugesandten Umsatz- und Einkommensteuererklärungen reichte der Beschwerdeführer für die Jahre 1988 bis 1992 unausgefüllt ein, für 1993 unterließ er deren Einreichung überhaupt. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §18 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999150077.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte in ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 neben (negativen) Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Kapitalvermögen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung machte die Beschwerdeführerin Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von S 120.000,-- mit der Begründung: geltend, sie habe am 20. Februar 1990 um S 70.000,-- einen Anteil (10 %) an der C GmbH erworben und S 50.0... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Weder ein im Einzelfall schon beim Erwerb aus welchen Gründen immer abgegebenes Anbot, den erworbenen Anteil unentgeltlich rückabzutreten, noch das Bestehen hoher Verlustvorträge ändert etwas an der grundsätzlich bestehenden Qualifikation eines Anteils an einer GmbH als (nicht abnutzbares) Wirtsch... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Sowohl die A-GmbH als auch die M-GmbH bezogen im Wirtschaftsjahr 1993/94 aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmer an der E-GmbH & Co KG Einkünfte, in denen japanische Nettolizenzeinkünfte enthalten waren, für die in Japan dem DBA-Japan entsprechend Quellensteuer einbehalten worden ist. Da die A-GmbH wie auch die M-GmbH kein positives Einkommen erzielten, konnte die in Japan einbehaltene Quellensteuer nic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Japan 1963 Art19 Abs2;EStG 1988 §18 Abs1 Z1;EStG 1988 §18 Abs6; Beachte Besprechung in:
SWI 1999, S 388 - S 392;
SWI 1999, S 469 - S 471;
Rechtssatz: Art 19 Abs 2 DBAbk Japan 1963 regelt ausdrücklich den Fall, bei welchem die japanischen Einkünfte höher sind als das in Österreich zu erfassende Gesamteinkommen. In diese... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für 1990 festgesetzt. Dabei hat die belangte Behörde den vom Beschwerdeführer begehrten Abzug von Verlusten aus den Jahren 1985 bis 1987 als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 versagt. Dem angefochtenen Bescheid liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Realteilungsvertrag vom 15. Mai 1985 wurde eine zwischen dem Beschwerdeführer, seiner Mutter und zwei ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;
Rechtssatz: Im Schrifttum (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar 2000; Hofstätter-Reichel, EStG 1988, IIIb, Rz 4 zu § 18 Abs 6 und 7 EStG) wird im Zusammenhang mit Feststellungsbescheiden gemäß § 188 BAO die Auffassung vertreten, daß solche Bescheide auch eine spruchmäßige Festst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Bemessung der dem Beschwerdeführer gewährten Notstandshilfe für den Zeitraum vom 8. Februar 1993 bis zum 30. Juni 1993 gemäß § 38 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 AlVG aufgrund des nachträglich vorgelegten Einkommensteuerbescheides der Ehegattin des Beschwerdeführers für das Jahr 1993 rückwirkend berichtigt und der Beschwerdeführer gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG zum Rückersatz des Übergenusses in der Höhe ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs2;NotstandshilfeV §5 Abs5;NotstandshilfeV §6 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/05 95/08/0088 3 Stammrechtssatz Gem § 5 Abs 5 NotstandshilfeV wird einem sog Nulleinkommen grundsätzlich der im Einkommensteuerbescheid angeführte Verlustabzug nach § ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft wurde am 12. Juli 1989 in das Firmenbuch eingetragen; sie nahm ihren Geschäftsbetrieb am 1. August 1989 auf. Der Niederschrift über die gemäß § 151 BAO durchgeführte, den Zeitraum von August 1989 bis September 1990 betreffende Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen ist folgendes zu entnehmen: Eine laufend geführte Buchhaltung könne nicht vorgelegt werden. Bis Juni 1990 seien die Voranmeldungen anhand eines Kassa- und Bankbuches sowie der Aus... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1988 §18 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/05 92/14/0018 1
VwSlg 6669 F/1992 Stammrechtssatz Über die Verlustvortragsfähigkeit ist nicht in der Veranlagung des Ergebnisses des Verlustjahres zu entscheiden, sondern bei der Entscheidung über die Einkommensteuerfestsetzung für das Vortragsjahr. Erst bei dieser sind dahe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1988 §18 Abs6;GewStG §6 Abs2 idF 1988/403;GewStG §6 Abs3;KStG 1988 §8 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/14 92/15/0169 1 Stammrechtssatz "Auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung" im § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 bedeutet nicht, daß eine formell ordnungsmäßige Buchhaltung Voraussetzung für den Verlustvortrag ist, sondern d... mehr lesen...
Mit der Veranlagung der beschwerdeführenden GmbH zur Körperschaft- und Gewerbesteuer für das Jahr 1989 wurden die Einkünfte (der Gewinn aus Gewerbebetrieb) derart um Verlustabzüge (Fehlbeträge) vermindert, daß in den Abgabenbescheiden das Einkommen und der Gewerbeertrag mit S 0,-- festgestellt wurden. Gleichzeitig erging eine "Mitteilung über angemerkte vortragsfähige Restverluste". In der Berufung gegen diese Bescheide wurde geltend gemacht, daß im Betriebsergebnis ein Sanierungsgewi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198 Abs2;BAO §92 Abs1 litb;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs2;GewStG §6;KStG 1988 §7 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Höhe eines Verlustes wird mit rechtskräftiger Wirkung im Einkommensteuerbescheid (Körperschaftsteuerbescheid) des Verlustjahres festgesetzt. Es wird damit iSd § 92 Ab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §36;KStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Die Höhe des Verlustes ist gemäß dem letzten Satz des § 18 Abs 6 EStG 1988 nach § 4 EStG 1988 bis § 14 EStG 1988 zu ermitteln. Für die Anwendung der Bestimmungen über den Sanierungsgewinn (§ 36 EStG 1988 und § 23 Z 1 KStG 1988) bei der Ermittlung eines vortragsfähigen Verlustes ist daher kein Raum. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Kommanditist der S. KG. Mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Februar 1993 wurde über das Vermögen dieser Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Nach Verteilung des Massevermögens wurde der Konkurs mit Beschluß vom 9. Mai 1994 aufgehoben. Mit Bescheid vom 16. Juni 1994 setzte das Finanzamt die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer für das Jahr 1994 und die Folgejahre mit S 5,2 Millionen fest. Gegen die Festsetzung der Einkommensteuervorausza... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23a idF 1987/080;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §24 Abs2;
Rechtssatz: In § 23a EStG 1972 idF BGBl 1987/80 wurde negatives Betriebsvermögen des ausscheidenden Kommanditisten, das er nicht auffüllen mußte, ebenso als Veräußerungsgewinn fingiert wie nunmehr der Betrag des negativen Kapitalkontos in § 24 Abs 2 dritter Satz EStG 1988. Die sachliche Rechtferti... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer war nach der - insoweit unbestrittenen - Aktenlage ab 15. Februar 1989 bei der Erstbeschwerdeführerin als Student gemäß § 16 Abs. 2 ASVG zur Selbstversicherung in der Krankenversicherung gemeldet. Er hat am 30. Jänner 1991 das 35. Lebensjahr vollendet. Mit Schreiben vom 1. Februar 1991 teilte die Erstbeschwerdeführerin dem Zweitbeschwerdeführer mit, daß die "begünstigte Beitragsgrundlage" für die Studentenversicherung nach Vollendung des 35. Lebensjahres ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §76 Abs2;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs2;Richtlinien Herabsetzung Beitragsgrundlage Selbstversicherung 1990 §3 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/08/0276
Rechtssatz: Ein aus früheren Jahren stammender Verlust, wie der Verl... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde vom Arbeitsamt Linz für die Zeiträume vom 1. Februar 1992 bis 30. Juli 1992 und vom 13. August 1992 bis 31. Dezember 1992 Notstandshilfe von täglich S 328,20 und für die Zeit vom 1. Jänner 1993 bis 31. Jänner 1993 von täglich S 341,10 gewährt; er erhielt dementsprechend für den gesamten Zeitraum S 35.673,-- an Notstandshilfe ausgezahlt. Im November 1993 wurde dem Arbeitsamt der Einkommensteuerbescheid der Ehegattin des Beschwerdeführers für das Kalenderj... mehr lesen...